Autor Thema: Zahlung von Erschwerniszuschlägen im Bereich Abwasser  (Read 3166 times)

Wynchester

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Hallo,
Ich habe mich vor kurzem mal etwas durch das Forum geklickt und bin da auf einen alten Thread gestoßen der das Thema bereits behandelt allerdings hat dieser Thread mehr Fragen als Antworten für mich aufgeworfen.

Undzwar ist die Regelung was die Zahlung von Erschwerniszuschlägen betrifft ja wie folgt:

"Für Erschwernisse, die mit dem der Eingruppierung zugrunde liegenden Berufs- oder Tätigkeitsbild verbunden sind, werden Erschwerniszuschläge nicht mehr gezahlt."

Heißt das, wenn wir als Kommune auf der Kläranlage Fachkräfte für Abwassertechnik beschäftigen steht diesen nicht zwingend die Erschwerniszulage( Bei uns "Schmutzzulage" genannt) zu ?

Ich selbst arbeite nicht mehr dort, allerdings habe ich schon andere Anlagen kennengelernt und dort wird es ganz genauso gehandhabt das grundsätzlich alle MA auf der Abwasseranlage eine Erschwerniszulage von durchschnittlich 130€ mntl bekommen.

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Antw:Zahlung von Erschwerniszuschlägen im Bereich Abwasser
« Antwort #1 am: 21.12.2020 14:58 »
Wir bekommen im Bereich Abwasser Erschwerniszuschläge gezahlt.
Diese werden nur gezahlt, wenn Erschwernisse anfallen. Dafür gibt es einen Katalog, in dem die verschiedenen Arbeiten aufgeführt sind.
Eine pauschale Zulage gibt es bei uns nicht.