Autor Thema: Urlaub und Krankheitszuschlag  (Read 2303 times)

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Urlaub und Krankheitszuschlag
« am: 05.12.2020 11:32 »
Ist man im Urlaub oder krank, erhält man ja den Urlaubs- oder
Krankenschuschlag um die ausgefallen Zuschläge etc. etwas zu kompensieren.

Dafür werden die letzten 3 Monate zur Berechnung herangezogen.

Jetzt ist es bei mir so dass ich vor meinem Urlaub mehrere Monate Langzeitkrank war und die Abrechnung mir nun für den Urlaub keinen Zuschlag zahlt mit der Begründung, dass ich in den Vormonaten kein Entgelt
bezogen habe und so kein Durchschnitt berechnet werden kann.

Ist dem so oder müssen nicht dann die Monate herangezogen werden, wo ich noch da war. Also in meinem Fall vor der Langzeiterkrankung?


Spid

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Antw:Urlaub und Krankheitszuschlag
« Antwort #1 am: 05.12.2020 11:35 »
Es gibt im TVÖD keinen „Krankheitszuschlag“.

Isie

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Antw:Urlaub und Krankheitszuschlag
« Antwort #2 am: 05.12.2020 12:01 »
Die in die Entgeltfortzahlung einzubeziehenden Durchschnittsbeträge der unständigen Bezüge sind gemäß § 21 TVöD nur insoweit einzubeziehen, wie sie im Berechnungszeitraum zustanden. Näheres ergibt sich aus der Protokollnotizen zu § 21 TVöD.

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Antw:Urlaub und Krankheitszuschlag
« Antwort #3 am: 05.12.2020 14:00 »
Heißt? @isie

Isie

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Antw:Urlaub und Krankheitszuschlag
« Antwort #4 am: 05.12.2020 14:31 »
"Sofern während des Berechnungszeitraums bereits Fortzahlungstatbestände vorlagen, bleiben bei der Ermittlung des Durchschnitts nach Satz 2 die für diese Ausfalltage auf Basis
des Tagesdurchschnitts zustehenden Beträge sowie die Ausfalltage selbst
unberücksichtigt."
Da du während des kompletten  Berechnungszeitraumes nur Ausfalltage hattest, gibt es keine zu berücksichtigenden unständigen Bezüge.