Guten Abend liebe Community!
Durch Zufall bin ich nach 15 Jahren in der freien Wirtschaft in einer obersten Bundesbehörde gelandet.
Dort bin ich seit ein paar Monaten in der A 14 auf Probe verbeamtet.
Ausgerechnet jetzt wurde in einem Bundesland eine attraktive und deutlich besser besoldete Stelle (Besoldungsordnung B) ausgeschrieben, auf die mein berufliches Profil sehr gut passt. Und ich würde mich bestimmt lang ärgern, wenn ich mich allzu fahrlässig nicht bewerben würde.
Als Angestellter würde ich mich einfach bewerben, bei Erfolg einen AT-Vertrag bekommen und fertig ist die Kiste.
Jetzt kommen allerdings bei mir einige Aspekte zusammen:
- Kann ich als Beamter auf Probe überhaupt den Dienstherren wechseln? Bzw. ist das eine gute Idee?
- Kann ich vom Bund ins Land wechseln. Und ist das wiederum eine gute Idee?
- Und vor allem: bringt mir als Beamter der Wechsel überhaupt etwas? Oder verbleibe ich erstmal in der A 14 – wegen Verbot der Sprungbeförderung etc.?
Ich habe mich zwar bereits mit dem Dienstrecht umfassend auseinandergesetzt. Aber diese Kombination scheint gleich drei Facetten zu umfassen, zu denen ich nichts verbindliches finde.
Hat jemand von euch Erfahrungen?
Viele Grüße und großen Dank schon mal vorab für eure Infos zum Thema!