Autor Thema: Eingruppierung IT  (Read 14352 times)

StefanJK

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Eingruppierung IT
« am: 07.12.2020 13:20 »
Guten Tag,
ich bin aktuell Systemadministrator in Niedersachsen in VKA EG9a Stufe 3 im Sommer steht der Stufenaufstieg an.
Ich hab Kontakt zu einigen IT´lern und höre vermehrt raus das EG9a für einen Systemadministrator eigentlich 1-2 Stufen zu niedrig ist.
Wie läuft das mit dem Antrag auf Höhergruppierung ab?
Sollte man erst den Stufenaufstieg abwarten?
Gibt es eine Information zur Eingruppierung der IT?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #1 am: 07.12.2020 13:22 »
Es gibt keinen.
Die Antwort ist aufgrund der vorherigen Antwort obsolet.
TB sind - auch in der IT - entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist weder vorgesehen noch erforderlich.

ITheini

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #2 am: 07.12.2020 13:39 »
Wenn im Sommer ein Stufenaufstieg ansteht, dann sollte auch bis dahin gewartet werden mit "was auch immer Du vorhast". Ansonsten kommt da schnell nicht das dabei raus, was Du eigentlich willst...

@Spid: Mir ist schon klar, dass Du auf dem Papier recht hast, da des einen formalen Antrag auf Höhergruppierung nicht bedarf. Es geht sich den Fragestellern einfach darum, dass die Eingruppierung überprüft wird. Das sollte auch Dir klar sein. Es gibt nunmal viele Personen, die nicht so fit darin sind. Von daher wäre es manchmal sehr hilfreich, wenn Du nicht genau "nach Wortlaut" antworten würdest.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #3 am: 07.12.2020 13:45 »
Es bedarf auch keines informalen Antrags - und auch keiner Überprüfung der Eingruppierung. TB sind stets korrekt eingruppiert.

Lars73

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #4 am: 07.12.2020 13:48 »
Soweit du von einen Eingruppierungsirrtum ausgehst solltest du die Bezahlung geltend machen. (Seit wann bist du mit den aktuellen Aufgaben beim aktuellen Arbeitgeber? Soweit schon vor Einführung der Entgeltordnung. Hattest du damals einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt?)

Ansonsten kann man sich auf höherwertige Aufgaben bewerben oder mit dem Arbeitgeber darüber sprechen solche zu übertragen.

ITheini

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #5 am: 07.12.2020 13:50 »
Es bedarf auch keines informalen Antrags - und auch keiner Überprüfung der Eingruppierung. TB sind stets korrekt eingruppiert.

HAHA, ja nee. Ist klar. Wenn mehrere Personen zu unterschiedlichen Einschätzungen einer Wertigkeit in Folge einer Eingruppierung kommen, kann es ja gar nicht sein, dass "immer alles stets korrekt" ist. Irgendjemand muss ja falsch liegen.

Lars73

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #6 am: 07.12.2020 13:54 »
Die Eingruppierung ist immer korrekt. Nur die Bezahlung ggf. nicht. Die tarifliche Ausschlussfrist wird nur unterbrochen wenn man die zu benennende Bezahlung einfordert. Ein Antrag entfaltet diese Wirkung nicht.

Es gibt Behörden welche Mechanismen zur Überprüfung der Eingruppierung hat. Im Hinblick auf die erheblichen Hürden einer erfolgreichen Eingruppierungsklage kann es sich lohnen diesen Weg zu nutzen. Aber auch dann sollte man nicht versäumen die entsprechende Bezahlung schriftlich einzufordern.

StefanJK

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #7 am: 07.12.2020 13:55 »
Bin seit 5Jahren in der Position und die Kollegen der Stadt wurden letztes Jahr angehoben auf EG10.
Ich hab eigentlich mehr Aufgaben da ich "Einzelkämpfer" bin und alle Serversachen selbst betreue.
Und das es einfach eine Anfrage bei der Personalabteilung ist und kein "Antrag" ist mir auch klar.
Zum Job ich Betreue 30 Server und ca 180 Clients inkl Anwender. Koordiniere Externe Dienstleister und soll auch Projekte leiten.
Bin bei einem Tochterunternehmen nicht direkt bei der Stadt tätig.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #8 am: 07.12.2020 13:55 »
Es bedarf auch keines informalen Antrags - und auch keiner Überprüfung der Eingruppierung. TB sind stets korrekt eingruppiert.

HAHA, ja nee. Ist klar. Wenn mehrere Personen zu unterschiedlichen Einschätzungen einer Wertigkeit in Folge einer Eingruppierung kommen, kann es ja gar nicht sein, dass "immer alles stets korrekt" ist. Irgendjemand muss ja falsch liegen.

TB sind stets korrekt eingruppiert, da die Eingruppierung von der Rechtsmeinung der Arbeitsvertragsparteien nicht berührt wird.

Lars73

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #9 am: 07.12.2020 13:56 »
Hattest du einen Antrag bei Einführung der Entgeltordnung gestellt oder haben sich die Aufgaben seit dem gewandelt?

StefanJK

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #10 am: 07.12.2020 14:28 »
Hattest du einen Antrag bei Einführung der Entgeltordnung gestellt oder haben sich die Aufgaben seit dem gewandelt?

Ich wurde so eingestellt in 9a Stufe 2, Sind halt mehr Server und Programme hinzugekommen und das Aufgabenpensum / Projekte sind mehr geworden.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #11 am: 07.12.2020 14:31 »
Du bist also im Sommer 2016 eingestellt worden?

StefanJK

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #12 am: 07.12.2020 14:33 »
Du bist also im Sommer 2016 eingestellt worden?

2015 hab mittlerweile Stufe 3 und im Sommer wäre Stufe 4 dran

Kommunalgenie

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #13 am: 07.12.2020 14:35 »
Du bist also im Sommer 2016 eingestellt worden?

2015 hab mittlerweile Stufe 3 und im Sommer wäre Stufe 4 dran

hab ich einen denkfehler? Laut der Rechnung wärst du schon in diesem Sommer in die Stufe 4 gekommen.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #14 am: 07.12.2020 14:37 »
Weder 2016 noch 2015 gab es eine E9a.