Autor Thema: [BY] Ausbildung/duales Studium staatliche und nichtstaatliche Behörden  (Read 2617 times)

Borbob

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Moin,

Thema: staatliche und nichtstaatliche Behörden, Ausbildung 2/3 QE

1) Sind die Übernahmechancen bei staat. Behörden niedriger/höher als bei nichtstaat. Behörden (oder gleich)? Wird die Wohnortnähe bei der Einstellung bei einem staat. Dienstherrn berücksichtigt?

2) Ist ein Wechsel von einer nichtstaatlichen zu einer staat. Behörde (oder umgekehrt) nach der Ausbildung/nach dem dualen Studium möglich?

3) Gibt es besondere Vorteile bei staat. Behörden gegenüber nichtstaat. Behörden (oder umgekehrt)? Was sind eure Erfahrungen?

Ich wünsche euch einen wunderschönen Tag :D :D :D


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Wie können den nicht staatliche Behörden Dienstherrenfähigkeit haben?

BüroLurchNRW

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Ich glaube Borbob meint damit wohl staatlich = Bundesbehörde und nicht staatlich = Kommune und Landesbehörden ?!?
Die Vor- und Nachteile liegen in den Fällen ja auf der Hand.
Bund kann dich eben auch bundesweit einsetzen, dafür ist die Besoldung etwas besser (zumindest auf den ersten Blick). Beim Land kannst du theoretisch landesweit eingesetzt / versetzt werden, was aber in NRW zumindest meist nicht gemacht wird, wenn die Leute das nicht möchten, da viele sich in der Vergangenheit dann einfach wegbeworben haben. Ansonsten hängt es wohl auch davon ab, was du dir nach der Ausbildung so vorstellst und inwieweit du eine Karriere anstrebst.


Gehört nicht zum Thema- aber wofür / wieso bekommt man hier "negatives Karma" :D

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wofür / wieso bekommt man hier "negatives Karma" :D

Das ist völlig unklar. Einzig klar ist, dass deutlich mehr negatives als positives Karma verteilt wird.

Mask

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Wieso sollten Landesbehörden nicht staatlich sein ? Ich denke aber der TE meint die in Bayern wohl praktizierte Trennung zwischen staatlich (unmittelbare Landesverwaltung sowie Teile der Kreisverwaltung) und nichtstaatlich , das wären dann Kommunen und Landkreise

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oha. Diese Definition von Staat und staatlichen Behörden würde aber dem Staatsbegriff in allen Definitionsformen zuwiderlaufen. Schaun wir mal, wies der TE gemeint hat.

Borbob

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@alle

Der Landespersonalausschusses Bayerns unterscheidet zwischen staat. und nichtstaat Behörde

https://www.lpa.bayern.de/ausbildung/richtungen/staatlich/

Staatlich = vom Freistaat Bayern, aber doch nicht auf Bundesebene (wie Bundesinstitut/Bundesamt für XY) oder?
nicht staatlich = Gemeinde, Kommune, Landkreise

Also, ist zB ein Wechsel vom Landesamt für Statistik zum Gemeinde Tutzing möglich?

Diplom Verwaltungswirt

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Staatliche Dienstherrn sind in Bayern tatsächlich die unmittelbaren Landesbehörden (Rechtsträger = Freistaat Bayern, zB. Regierungen, staatliche Landratsämter, Gerichte, Landesämter, Finanzämter usw.) vgl. https://www.lpa.bayern.de/studium/studiengaenge/staatlich/.
Mit Nichtstaatlichen Dienstherren sind die Kommunen (Gemeinden, Landkreise, Bezirke) gemeint vgl. https://www.lpa.bayern.de/studium/studiengaenge/nichtstaatlich/.

Ein Wechsel nach Ausbildung/Studium ist im Rahmen einer Versetzung in beide Richtungen möglich. Persönlich würde ich einen kommunalen Dienstherrn bevorzugen. Zum einen beschränkt sich das mögliche Einsatzgebiet auf den Bereich der jeweiligen Kommune, zum anderen gehen die Beförderungen im kommunalen Bereich teilweise deutlich schneller.

Borbob

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Staatliche Dienstherrn sind in Bayern tatsächlich die unmittelbaren Landesbehörden (Rechtsträger = Freistaat Bayern, zB. Regierungen, staatliche Landratsämter, Gerichte, Landesämter, Finanzämter usw.) vgl. https://www.lpa.bayern.de/studium/studiengaenge/staatlich/.
Mit Nichtstaatlichen Dienstherren sind die Kommunen (Gemeinden, Landkreise, Bezirke) gemeint vgl. https://www.lpa.bayern.de/studium/studiengaenge/nichtstaatlich/.

Ein Wechsel nach Ausbildung/Studium ist im Rahmen einer Versetzung in beide Richtungen möglich. Persönlich würde ich einen kommunalen Dienstherrn bevorzugen. Zum einen beschränkt sich das mögliche Einsatzgebiet auf den Bereich der jeweiligen Kommune, zum anderen gehen die Beförderungen im kommunalen Bereich teilweise deutlich schneller.

Danke dir :)

PrinzP

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Gehört nicht zum Thema- aber wofür / wieso bekommt man hier "negatives Karma" :D

Hatte ich mich auch schon gefragt ... Kommentiere hier eigentlich nicht viel und wenn, dann eigentlich sachlich und freundlich. Als Dank gibt es dann negatives Karma  :D Ziemlich sinnlos, aber wenns die Leute glücklich macht, dann nehme ich gerne noch weitere "smites"  8)

Yvonne

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Diese Unterscheidung ist in NRW identisch, nur nennt man es "unmittelbare Staatsverwaltung" (Landesverwaltung) oder "mittelbare Staatsverwaltung" (Kommunalverwaltung).