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[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14

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Neuer12:
Leider kann ich auf folgendes Thema nicht mehr antworten:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113232.msg172829/topicseen.html#msg172829

Mittlerweile ist dass 2. Bewerbungsgespräch gelaufen.

Ich habe eine 2,5 bekommen (Beurteilung 1,0)
Die Note finde ich schon frech.

Nun geht es mir um folgendes:
Ich gehe davon aus, dass die Konkurrentin, die Ende letzten Schuljahres auf A14 befördert wurde, beide Male eine 1,0 bekommen hat.
Ist es jetzt so, dass diese trotzdem schlechter sein müsste, da sie sich in A14 nicht bewährt (ich seit 8 Jahren mit vier 1,0 Beurteilungen) hat oder habe ich so keine Chance?

Danke.

Yvonne:

--- Zitat von: Neuer12 am 08.12.2020 15:53 ---
Ist es jetzt so, dass diese trotzdem schlechter sein müsste, da sie sich in A14 nicht bewährt (ich seit 8 Jahren mit vier 1,0 Beurteilungen) hat oder habe ich so keine Chance?


--- End quote ---
Die Beurteilung ist das mit Abstand wichtigste Kriterium im Auswahlverfahren, und eine Beurteilung in A14 ist gegenüber einer solchen in A13 höherwertig. Wie man das genau gewichtet, ist meines Wissens nicht festgelegt. Ich vermute, es muss nur sachlich nachvollziehbar und aktenkundig gemacht werden. Die Bewertung des Gesprächs dürfte nur dann eine Rolle spielen, wenn allein nach den Beurteilungen keine klare Entscheidung getroffen werden kann (quasi Gleichstand).
In der Praxis wird man dies aber wohl vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen müssen, wenn die Behörde ihren "Wunsch" verwirklichen möchte...

Neuer12:
Im jetzigen Verfahren ist die Konkurrentin allerdings A14, da sie vor nem halben Jahr befördert wurde.
Wäre damit Gleichstand bzgl. Beurteilung oder ist es weiterhin so, dass ich einen klaren Vorteil gäbe, da ich seit 8 Jahren A14 bin?

Yvonne:

--- Zitat von: Neuer12 am 08.12.2020 22:18 ---Im jetzigen Verfahren ist die Konkurrentin allerdings A14, da sie vor nem halben Jahr befördert wurde.
Wäre damit Gleichstand bzgl. Beurteilung oder ist es weiterhin so, dass ich einen klaren Vorteil gäbe, da ich seit 8 Jahren A14 bin?

--- End quote ---
Entscheidend ist doch, ob die Konkurrentin eine Beurteilung in A14 hat. Das dürfte bei der so kurz zurückliegenden Beförderung ja nicht der Fall sein.

Neuer12:
Ich denke schon.
Man hat auch bei mir extra nochmals eine Beurteilung zu angefordert.
Und sie wird sicher auch eine 1,0 haben

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