Autor Thema: [Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14  (Read 14695 times)

Neuer12

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Ich möchte halt schon irgendwie signalisieren, dass es so eigentlich nicht geht

Fragmon

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was_guckst_du

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Ich möchte halt schon irgendwie signalisieren, dass es so eigentlich nicht geht

...ich glaube, dass wissen die Handelnden selbst - es interessiert sie aber nicht (vielleicht, weil sie bisher immer damit durchkamen)...da kannst du signalisieren, wie du willst und dich ärgern...da bleibst du besser ruhig oder wehrst dich richtig...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Neuer12

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Und wie sähe das richtige werben deiner Meinung nach aus?

Neuer12

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"richtige wehren" natürlich

Yvonne

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Auf deutsch:
Man selbst hat meistens nix davon außer Ärger und dass man dann zukünftig erst Recht keine Chancen auf einen ähnlichen Job hat?

Das kann in beide Richtungen gehen, je nach Einstellung und Agieren der Beteiligten. Es gibt durchaus erfolgreiche Kläger, die ihre Karriere auf Konkurrentenklagen aufgebaut haben (überspitzt gesagt). Man kann sich damit den Ruf erarbeiten, dass man sich nicht für dumm verkaufen lässt.

BStromberg

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Das kann in beide Richtungen gehen, je nach Einstellung und Agieren der Beteiligten. Es gibt durchaus erfolgreiche Kläger, die ihre Karriere auf Konkurrentenklagen aufgebaut haben (überspitzt gesagt). Man kann sich damit den Ruf erarbeiten, dass man sich nicht für dumm verkaufen lässt.

Ja, kann klappen.

Ein ehem. Kollege hat eine noch bessere Entscheidung für sich erstritten.

Er wurde auch zu Unrecht nicht bei einer Ausschreibung berücksichtigt (evidente Fehlinterpretation i.R.d. Bestenauslese).

Man hat sich dann vergleichsweise vor Gericht darauf geeinigt, dass der Kläger auf den ihm eigentlich zustehenden Beförderungsdienstposten verzichtet, dafür wurde dann im Gegenzug eine finanzielle Entschädigung dergestalt geleistet, dass sich der Dienstherr dazu verpflichtet hat, den Differenzbetrag zwischen der aktuellen Besoldung und dem Beförderungsdienstposten sofort und solange zu zahlen, bis der Kläger tatsächlich eine Beförderung für sich realisiert hat.

Es gab dann naturgemäß eine sehr wohlwollende Beurteilung und der Kläger ist relativ zeitnah zu einer anderen Behörde gewechselt.

Win-Win für alle!
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

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Bei einem solchen Vergleich sollte auch ein Beförderungsfolgeschaden berücksichtigt werden.

Neuer12

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Ihr würdet 8n diesem Fall klagen?

was_guckst_du

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...ich habe selber ein Konkurrentenklage erfolgreich durchgeführt...der AG hat nach der OVG-Entscheidung das Handtuch geworfen... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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was_guckst_du

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...du siehst ja, wohin der Hase bei dir läuft...also solltest du dem AG klar machen, dass du dieses Spielchen nicht mitspielen wirst...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Jetzt erkenne ich erst, um welchen Fall es sich hier handelt:

Nach meiner Erinnerung bist Du bereits mehrfach als Oberstudienrat beurteilt worden (Regelbeurteilungen). Die letzten beiden Regelbeurteilungen entsprachen der Gesamtnote 1 (Bestnote). Die Kollegin ist zuletzt als Oberstudienrätin mutmaßlich ebenfalls mit 1 beurteilt worden, zuvor als Studienrätin mit 1. Ist der Sachverhalt soweit korrekt?

IGL

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Ihr würdet 8n diesem Fall klagen?

Ich kann Dir aus meiner Warte heraus berichten, dass eine Klage wohl überlegt sein will. An meiner Schule kam es vor drei Jahren zu einem vergleichbaren Fall - Abteilungsleiterstelle sollte besetzt werden, es gab mehrere Bewerber, die Schulleitung wollte einen internen Bewerber, nach einer Klage wurde die Stelle mit einem externen besetzt.
Der neue Abteilungsleiter hat innerhalb eines Jahres die Stelle zurückgegeben, weil ihm bewusst wurde, dass er als Einzelkämpfer im System keine Chance hat und die Schulleitung ihm deutlich gemacht hat, wie seine Beschäftigung in Zukunft aussehen würde. Es war interessant zu sehen, wie schnell unliebsames Personal entsorgt wird.

Ich will damit nicht aussagen, dass Unrecht wehrlos hingenommen werden soll. Es gibt meines Erachtens abseits der formalen Faktoren aber noch perspektivische Belange zu berücksichtigen, die insbesondere im System Schule gewichtig sind.





RsQ

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Ich kann Dir aus meiner Warte heraus berichten, dass eine Klage wohl überlegt sein will. An meiner Schule kam es vor drei Jahren zu einem vergleichbaren Fall - Abteilungsleiterstelle sollte besetzt werden, es gab mehrere Bewerber, die Schulleitung wollte einen internen Bewerber, nach einer Klage wurde die Stelle mit einem externen besetzt.
Der neue Abteilungsleiter hat innerhalb eines Jahres die Stelle zurückgegeben, weil ihm bewusst wurde, dass er als Einzelkämpfer im System keine Chance hat und die Schulleitung ihm deutlich gemacht hat, wie seine Beschäftigung in Zukunft aussehen würde. Es war interessant zu sehen, wie schnell unliebsames Personal entsorgt wird.

Ich will damit nicht aussagen, dass Unrecht wehrlos hingenommen werden soll. Es gibt meines Erachtens abseits der formalen Faktoren aber noch perspektivische Belange zu berücksichtigen, die insbesondere im System Schule gewichtig sind.

Man weiß ja, dass das im Alltag öfter so ist. Aber warum? D.h. warum können sich die Beteiligten nicht einfach so professionell zusammenreißen, dass eine Zusammenarbeit im Sinne des Arbeitsgebers/Dienstherrn möglich ist? Arbeit hat immer auch etwas mit Professionalität zu tun - da muss niemand der dickste Kumpel sein ...

2strong

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Der neue Abteilungsleiter hat innerhalb eines Jahres die Stelle zurückgegeben...
Die Beförderung war zu dem Zeitpunkt bereits erfolgt?