Autor Thema: [Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14  (Read 14708 times)

IGL

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Nein, er war noch in der Bewährungszeit.

IGL

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Ich kann Dir aus meiner Warte heraus berichten, dass eine Klage wohl überlegt sein will. An meiner Schule kam es vor drei Jahren zu einem vergleichbaren Fall - Abteilungsleiterstelle sollte besetzt werden, es gab mehrere Bewerber, die Schulleitung wollte einen internen Bewerber, nach einer Klage wurde die Stelle mit einem externen besetzt.
Der neue Abteilungsleiter hat innerhalb eines Jahres die Stelle zurückgegeben, weil ihm bewusst wurde, dass er als Einzelkämpfer im System keine Chance hat und die Schulleitung ihm deutlich gemacht hat, wie seine Beschäftigung in Zukunft aussehen würde. Es war interessant zu sehen, wie schnell unliebsames Personal entsorgt wird.

Ich will damit nicht aussagen, dass Unrecht wehrlos hingenommen werden soll. Es gibt meines Erachtens abseits der formalen Faktoren aber noch perspektivische Belange zu berücksichtigen, die insbesondere im System Schule gewichtig sind.

Man weiß ja, dass das im Alltag öfter so ist. Aber warum? D.h. warum können sich die Beteiligten nicht einfach so professionell zusammenreißen, dass eine Zusammenarbeit im Sinne des Arbeitsgebers/Dienstherrn möglich ist? Arbeit hat immer auch etwas mit Professionalität zu tun - da muss niemand der dickste Kumpel sein ...

Ich vermisse die Professionalität an meiner Schule in manchen Bereichen, unter anderem hinsichtlich des Führungsverständnisses. Die Schulleitung hat enorme Macht und kann, solange sie den Bogen nicht überstrapaziert und sich juristisch angreifbar macht, schalten und walten, wie es ihr beliebt.
Was mir in den letzten Jahren ebenfalls sehr deutlich vor Augen geführt wurde: Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde hat vor allen Dingen ein Interesse - die Schule soll geräuschlos laufen, ohne Probleme zu verursachen. Dann ist die Welt in Ordnung. Das heißt beispielsweise, dass die Schulleitung grundsätzlich Rückendeckung erhält, unliebsames Personal zu entsorgen und somit den ruhigen und geräuschlosen Status quo wieder herzustellen.

Subversive Elemente haben daher einen schweren Stand.

WasDennNun

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Ist das jetzt Lob oder Kritik oder einfach nur Sachstandsbericht?

Neuer12

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Jetzt erkenne ich erst, um welchen Fall es sich hier handelt:

Nach meiner Erinnerung bist Du bereits mehrfach als Oberstudienrat beurteilt worden (Regelbeurteilungen). Die letzten beiden Regelbeurteilungen entsprachen der Gesamtnote 1 (Bestnote). Die Kollegin ist zuletzt als Oberstudienrätin mutmaßlich ebenfalls mit 1 beurteilt worden, zuvor als Studienrätin mit 1. Ist der Sachverhalt soweit korrekt?
Ja und seit Mai ist sie OStR. Und hat da mit Sicherheit auch eine 1,0 bekommen

2strong

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Wenn das Deine absehbar einzige Chance auf Beförderung ist und die Durchführung eines Auswahlgesprächs nicht vorgeschrieben war (z. B. durch Auswahl- oder Beförderungsrichtlinie), solltest Du klagen, denn Deine 1 in der vorletzten Beurteilung wiegt deutlich mehr als die 1 der Konkurrentin im damals noch niedrigeren Statusamt. Das ist deshalb von Bedeutung, weil vorhergehenden Beurteilungen regelmäßig höhere Bedeutung zugemessen ist, als den Momentaufnahmen von Auswahlgesprächen.

Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.08.2011 - 5 ME 209/11
"Ein Ermessensspielraum dahingehend, für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (zum Beispiel Durchführung von strukturierten Auswahlgesprächen; Rückgriff auf ältere dienstliche Beurteilungen; so genannte ausschärfende Betrachtungsweise der einzelnen Beurteilungsmerkmale der aktuellen dienstlichen Beurteilungen), war dem Antragsgegner angesichts des beachtlichen Bewertungsunterschiedes nicht mehr eröffnet."

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.11, 4 S 2543/11,
"Gerade mit Blick auf Vorstellungsgespräche gewinnt der Aspekt an Bedeutung, dass ein solches Gespräch allenfalls eine Momentaufnahme von der Persönlichkeit des Bewerbers vermitteln kann und der Eindruck eines solchen Gesprächs daher nur eine beschränkte Aussagekraft hat."

Neuer12

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Ältere Beurteilungen werden ja aber gleichwertig mit dem Auswahlgespräch gesehen.
Dann wäre ich ja raus, da sie mich hier ja nicht so gut wie die Konkurrentin gesehen haben.

Oder siehst du das anders?

2strong

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Woher nimmst Du die Einschätzung, dass sie als gleichwertig angesehen werden?

Neuer12

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Woher nimmst Du die Einschätzung, dass sie als gleichwertig angesehen werden?

Das lese ich aus diesem Urteil:
Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.08.2011 - 5 ME 209/11
"Ein Ermessensspielraum dahingehend, für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (zum Beispiel Durchführung von strukturierten Auswahlgesprächen; Rückgriff auf ältere dienstliche Beurteilungen; so genannte ausschärfende Betrachtungsweise der einzelnen Beurteilungsmerkmale der aktuellen dienstlichen Beurteilungen), war dem Antragsgegner angesichts des beachtlichen Bewertungsunterschiedes nicht mehr eröffnet.""

Du siehst es anders?

Habe halt auch die Befürchtung mich dadurch ganz zu verbrennen.

2strong

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Du musst den Beschluss insgesamt lesen, zumindest aber den unmittelbaren Kontext des Zitats. Dann erfährst Du, dass ein erheblicher Bewertungsunterschied vorlag. Als erheblicher Bewertungsunterschied wurde eine unterschiedliche Gesamtnote erachtet. Einen solchen erheblichen bewertungsunterschied stellt auch eine gleiche Gesamtnote dar (wie bei Euch), wenn sie in unterschiedlichen Statusämtern erworben wurde (auch wie bei Euch).

Der von Dir ggf. zu verfolgende Ansatz ist also folgender:
Bei aktuell gleicher Beurteilungslage im gleichen Statusamt ist der vorhergehenden Beurteilung größeres Gewicht beizumessen als der Momentaufnahme eines Auswahlgesprächs. Bei Berücksichtigung der vorhergehenden Beurteilung bist Du klar leistungsstärker, da du die gleiche Gesamtnote im höheren Statusamt erworben hast. Ungeachtet dessen, könntest Du zusätzlich auch die Eignung des Auswahlgesprächs aufgrund formaler Defizite angreifen. Die formalen Anforderungen an Struktur und Dokumentation sind recht hoch, so dass nicht unwahrscheinlich ist, dass eine in diesen Fragen wenig routinierte Schulleitung diesen strengen Anforderungen bei der Durchführung nicht entsprochen hat.

Das man mit einer Klage verbrannte Erde hinterlässt, ist zu erwarten. Wenn absehbar ist, dass man Dir im nächsten Jahr einen anderen Beförderungsposten anbietet, würde ich von einer Klage vermutlich absehen. Wenn das Deine letzte, zumindest absehbar letzte realistische Chance auf eine entsprechende Beförderung ist, würde ich zu einer Klage tendieren. Bewerbungen an anderen Schulen bleiben ja nach wie vor eine Option.

Neuer12

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Das Bewerbungsverfahren hat die höhere Schulaufsichtsbehörde durchführt.
Ich gehe davon aus, dass hier alles passt.

2strong

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Davon würde ich ohne Weiteres nicht ausgehen. Denn das bedeutete, dass Oberbehörden oder oberste Behörden beanstandungsfreie Auswahlverfahren durchführen. Ich darf Dir versichern, dass dem nicht so ist.

Hilfreich wäre jetzt, wenn Du kurzfristig in Erfahrung bringst, ob es Auswahl- oder Beförderungsrichtlinien gibt, die in Eurem Fall Anwendung finden.

was_guckst_du

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...die Meinung, dass Dienstherren immer alles richtig machen und sich dabei ausschließlich von geltendem Recht leiten lassen, ist zwar weit verbreitet, aber letztendlich nur eine Illusion...dabei handelt es sich aber nicht um Handeln wider besseren Wissens, sondern oft wird nur nach der Maxime "das haben wir immer so gemacht" gehandelt...

..ein solches Verhalten ist  besonders oft erkennbar, wenn die Entscheidungsträger schon sehr lange in Ihrer Position sind...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Neuer12

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Davon würde ich ohne Weiteres nicht ausgehen. Denn das bedeutete, dass Oberbehörden oder oberste Behörden beanstandungsfreie Auswahlverfahren durchführen. Ich darf Dir versichern, dass dem nicht so ist.

Hilfreich wäre jetzt, wenn Du kurzfristig in Erfahrung bringst, ob es Auswahl- oder Beförderungsrichtlinien gibt, die in Eurem Fall Anwendung finden.

Wo findet man das raus?
Ich finde nichts

2strong

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Ich würde mich zunächst bei der Bezirksregierung (Schulaufsicht) erkundigen.

Neuer12

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Habe ein Feedbackgespräch mit den Verantwortlichen.
Würdet ihr dort anklingeln lassen, dass das Bewerbungsverfahren tlw. nicht fair bzw. rechtlich fragwürdig war?