Autor Thema: [Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14  (Read 14993 times)

CmdrMichael

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Wenn du es ansprichst, achte auf jeden Fall auf "Ich Botschaften" und konkrete Punkte.
Statt "Das Bewerbungsverfahren war rechtlich fragwürdig", würde ich formulieren: "Ich empfinde den Vorgang des Bewerbungsverfahrens als rechtlich fragwürdig (oder unfair). Insbesondere Punkt X .... Auch Punkt Y halte ich für ...

Zu Feedback (bzw. Konfliktgespräch) gibt es ja auch diverses Material im Netz, wie man sowas gut aufbaut und was wichtige Punkte sind.

2strong

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Ich würde gar nichts anklingen lassen, wenn ich mir der Sache nicht sicher wäre. Sehe auch grundsätzlich keinen Mehrwert un einem Feedback zu einem Verfahren, in dem ich aus Gründen, die im Zweifel nicht offengelegt werden, nicht obsiegt habe.

Du solltest schleunigst klären, welchen Regelungen das Verfahren unterworfen war (Auswahl- bzw. Beförderungsrichtlinie etc.) und dann entscheiden, ob Du einer evtl. Verletzungen Deines Bewerbungsverfahrensanspruchs durch Feststellung- und Verpflichtungsklage bzw. Schadenersatzforderung begegnen möchtest.

was_guckst_du

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...und auf die 14Tagefrist achten zwischen Negativmitteilung und Einleitung des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BStromberg

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Habe ein Feedbackgespräch mit den Verantwortlichen.
Würdet ihr dort anklingeln lassen, dass das Bewerbungsverfahren tlw. nicht fair bzw. rechtlich fragwürdig war?

Auf keinen Fall Munition verschießen, wenn man - so in einem belanglosen Feedbackgespräch - keine Wirkungstreffer erzielen kann!

Das würde ich mir alles für das Klageverfahren offen halten; insb. weil man ehrlicherweise nicht einschätzen kann, wo "der Verantwortliche" steht?!

Alles notieren, Belege sammeln, Aussagen protokollieren und etwaige Schwachstellen in der Argumentation ausfindig machen.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

was_guckst_du

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...ich wurde seinerzeit vom DBB vertreten...die Jungs waren fix und vor allem sachkundig...mein Dienstherr hat sich vor dem VG und OVG regelrecht blamiert :D
Gruß aus "Tief im Westen"

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Neuer12

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Klagen ist eher keine Option....denn ich will eigentlich an diese Schule, aber nicht mehr unter diesem SL, wenn er mit so unfairen Mitteln kämpft.
Strategie wäre schon deutlich zu machen, dass ich weiß, dass das Bewerbungsverfahren zumindest fragwürdig war (Abbruch, Beförderung ab der Kollegin, anfordern einer neuen Beurteilung, obwohl noch kein Jahr seit der alten vergangen war, Gespräch höher gewichten als alte Beurteilungen...).

Und dann Mal schauen, in etwas dazu gesagt, angeboten wird etc.
Was denkt ihr?

Danke schonmal

Unknown

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Klagen ist eher keine Option....denn ich will eigentlich an diese Schule, aber nicht mehr unter diesem SL, wenn er mit so unfairen Mitteln kämpft.
Von dem was du so geschrieben hast, wirste aus meiner Sicht nicht ohne klagen weiterkommen. Der SL scheint ziemlich unbelehrbar zu sein und mit Logik und Argumenten wirst du da bestimmt nicht weiter kommen, ausser du schaffst deinerseits Fakten. Die werden mit Sicherheit nicht zum Betriebsklima beitragen.

Und dann Mal schauen, in etwas dazu gesagt, angeboten wird etc.
Was denkt ihr?
Ich würde davon ausgehen, dass dir nichts angeboten wird. Dir wurde bereits mehr oder weniger klar gemacht, dass man dich nicht haben will. Deshalb frage ich mich, warum sollte man dir was anbieten.

2strong

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Wenn der Schulleiter absehbar in Ruhestand tritt und weitere Beförderungsmöglichkeiten greifbar sind, kann das eine Option sein. An Stelle der Schulleitung würde ich Verfahrensfehler bestreiten und Dir im Ergebnis nichts anbieten.

Neuer12

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Ich rede nicht mit dem Schulleiter...sondern mit der Schulbehörde.
Der SL hat nichts zu sagen im Verfahren (zumindest offiziell).

Er konnte mich, wenn ich die Stelle erhalte, aber in der Probezeit durchfallen lassen

2strong

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Auch auf dieses Gespräch solltest Du Dich durch Eruierung der rechtlichen Rahmenbedingungen vorbereiten.

Ist das ein Gespräch mit einem Entscheidungsträger?

Neuer12

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Ja, mit den beiden, die das Gespräch geführt haben.

was_guckst_du

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...ganz ehrlich?...diese Gespräche bringen gar nichts, ausser vielleicht die Erkenntnis auf der "Gegenseite", dass du trotz Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten nicht wirklich gewillt bist, dich zu wehren...

...man hat also alles "richtig" gemacht...
Gruß aus "Tief im Westen"

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2strong

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Ich befürchte das auch. Wenn Du Dich nicht zu den zwingenden Verfahrensvoraussetzungen erkundigst bzw. eine Klage für Dich bereits ausgeschlossen hast, war es das.

Neuer12

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Ja, ich denke ich werde nicht klagen.
Ich will eigentlich nicht mehr an die Schule und habe die Befürchtung mir zukünftig alles zu verbauen.

Neuer12

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Habe heute den Bescheid bekommen, dass es einen Kollegin wird, die auch erst vor kurzem befördert wurde.

Im Schreiben wird nicht auf einen Widerspruch od.Ä. hingewiesen.
Ist das dann rechtens?