Autor Thema: [Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14  (Read 14955 times)

Neuer12

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Leider kann ich auf folgendes Thema nicht mehr antworten:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113232.msg172829/topicseen.html#msg172829

Mittlerweile ist dass 2. Bewerbungsgespräch gelaufen.

Ich habe eine 2,5 bekommen (Beurteilung 1,0)
Die Note finde ich schon frech.

Nun geht es mir um folgendes:
Ich gehe davon aus, dass die Konkurrentin, die Ende letzten Schuljahres auf A14 befördert wurde, beide Male eine 1,0 bekommen hat.
Ist es jetzt so, dass diese trotzdem schlechter sein müsste, da sie sich in A14 nicht bewährt (ich seit 8 Jahren mit vier 1,0 Beurteilungen) hat oder habe ich so keine Chance?

Danke.
« Last Edit: 10.12.2020 03:33 von Admin2 »

Yvonne

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Ist es jetzt so, dass diese trotzdem schlechter sein müsste, da sie sich in A14 nicht bewährt (ich seit 8 Jahren mit vier 1,0 Beurteilungen) hat oder habe ich so keine Chance?

Die Beurteilung ist das mit Abstand wichtigste Kriterium im Auswahlverfahren, und eine Beurteilung in A14 ist gegenüber einer solchen in A13 höherwertig. Wie man das genau gewichtet, ist meines Wissens nicht festgelegt. Ich vermute, es muss nur sachlich nachvollziehbar und aktenkundig gemacht werden. Die Bewertung des Gesprächs dürfte nur dann eine Rolle spielen, wenn allein nach den Beurteilungen keine klare Entscheidung getroffen werden kann (quasi Gleichstand).
In der Praxis wird man dies aber wohl vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen müssen, wenn die Behörde ihren "Wunsch" verwirklichen möchte...

Neuer12

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Im jetzigen Verfahren ist die Konkurrentin allerdings A14, da sie vor nem halben Jahr befördert wurde.
Wäre damit Gleichstand bzgl. Beurteilung oder ist es weiterhin so, dass ich einen klaren Vorteil gäbe, da ich seit 8 Jahren A14 bin?

Yvonne

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Im jetzigen Verfahren ist die Konkurrentin allerdings A14, da sie vor nem halben Jahr befördert wurde.
Wäre damit Gleichstand bzgl. Beurteilung oder ist es weiterhin so, dass ich einen klaren Vorteil gäbe, da ich seit 8 Jahren A14 bin?
Entscheidend ist doch, ob die Konkurrentin eine Beurteilung in A14 hat. Das dürfte bei der so kurz zurückliegenden Beförderung ja nicht der Fall sein.

Neuer12

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Ich denke schon.
Man hat auch bei mir extra nochmals eine Beurteilung zu angefordert.
Und sie wird sicher auch eine 1,0 haben

clarion

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Hm, bei uns ist die erste Beurteilung nach einer Beförderung erst einmal schlechter, da man mit einem höheren Statusamt eine höhere  Anforderung erfüllen muss. Gilt das bei Euch nicht?

Neuer12

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Der SL, der sie will, hat sie beurteilt.
Von daher denke ich nicht.
Muss er so ja nicht machen.
Die Frage ist, was so eine Beurteilung wert ist.
Und was ein gerichtliches Vorgehen dagegen nutzt.
Wenn ich Recht bekomme, bekomme ich dann automatisch die Stelle?

clarion

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Hallo, ich würde  die Beurteilungsrichtlinie deines BL konsultieren  und die Aussagen der Beurteilungskommission, falls es eine solche in Deinem BL gibt.

Falls Du in einer  Konkurrentenklage obsiegst bekommt sie die Stelle nicht. Ob Yu sie bekommst oder noch mal ausgeschrieben wird, weiß ich nicht.

Neuer12

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Ist BAWÜ.
So etwas gibt es bei uns m.m.n. nicht.

Neuer12

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was_guckst_du und 2strong hatten im alten Threads informative Antworten gepostet.
Kann man ihnen irgendwie anzeigen, dass es in diesem Threads weitergeht?

BStromberg

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Wenn ich Recht bekomme, bekomme ich dann automatisch die Stelle?

Nicht unmittelbar.

Es besteht im Obsiegensfall zunächst einmal nur der Primäranspruch, dass die Stelle nicht besetzt wird mit jmd. anderen und dann bekommt man einen Anspruch auf Durchführung eines korrekten/ermessensfehlerfreien Verfahrens.

Meist machen die Verwaltungsgerichte den Streitparteien aber durch die Blume oder sogar recht deutlich klar, dass die Konkurrentin/Klägerin (nach Sach- und Aktenlage) i.R.d. Bestenauslese zu nehmen wäre... das ist aber nur ein mittelbares Ergebnis aus dem Gerichtsprozess. Vielleicht schließt man aber auch einen (wie auch immer gearteten) Vergleich, der die Behörde dann natürlich bindet... man weiß es nicht!

Wäre nicht das erste Mal, dass ein Bewerbungsverfahren so nochmal neu gestartet wird und dann "ein lachender Dritter" aus dem Hut gezaubert wird bzw. urplötzlich aus dem Nichts auftaucht  ;D
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Neuer12

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Auf deutsch:
Man selbst hat meistens nix davon außer Ärger und dass man dann zukünftig erst Recht keine Chancen auf einen ähnlichen Job hat?

Wie schätzt ihr überhaupt die Chancen bei diesem Sachverhalt ein?
Eindeutig oder eher weniger Chancen?

Lars73

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Es gibt Fälle wo es quasi nur noch eine mögliche Entscheidung gibt. Da hat man dann die Chance auch tatsächlich die Stelle zu erstreiten. Zumindest sind für beamte die Chancen signifikant höher als im Tarifbeschäftigten Bereich. Es kommt immer darauf an welchen Fehler man im Verfahren angreift. (Lässt sich der Fehler korrigieren und führt der zum Abbruch des Verfahrens. Gibt es nur noch eine denkbare Entscheidung nach Korrektur...)

Wenn ein Dienstherr geschickt agiert hat, besteht kaum eine Chancen. Es kommt vor, dass erschreckende Fehler gemacht werden (und auch aus den Akten erkennbar sind). Dann hat man Chancen die Stelle zu erhalten. In der beschriebenen Konstellation ist die Chance vermutlich eher gering.

was_guckst_du

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...da die Konkurrentin erst seit kurzem die A14 Stelle inne hat, kann es sich bei der dort vorgenommenen Beurteilung eigentlich nur um eine Anlassbeurteilung handeln...

...hier wäre vielleicht folgendes Urtel des OVG Sachsen-Anhalt interessant:
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/MWRE200001740
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Gewerbeaufsichtbeamter

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Dei Frage ist ja auch falls man daas Verfahren gewinnt, inwieweit du dann an dieser Schule verbrannt bist. Du schriebst ja sleber der Schulleiter möchte deine Konkurrentin haben