Autor Thema: Stellenausschreibung von EG 11 TV-L, bis zur A 13  (Read 3204 times)

HansPeter

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Hallo liebe Leute,

ich habe die Zusagen für eine Stelle in einem Ministerium erhalten. Meine Frage bezieht sich auf die Eingruppierung. Die Stelle war ausgeschrieben mit "EG 11 TV-L, bis zur A 13". Wie kann eine Stelle von EG 11TV-L bis A13 eingruppiert sein? Mir fehlt das Verständnis, in Bezug auf die finanzielle Differenz für den Arbeitnehmer respektive Beamten.

Ich verfüge über ein wissenschaftliches Hochschulstudium, Abschluss Master of Science. Tendenziell würde ich also gern ab EG 13 arbeiten wollen. In der Stellenausschreibung heißt es weiter, dass die Möglichkeit zur Verbeamtung besteht. Was würde das für mich heißen - Verbeamtung A11 oder A13? Wovon ist dies abhängig?

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße HP

Spid

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Antw:EG 11 TV-L, bis zur A 13
« Antwort #1 am: 09.12.2020 12:00 »
Die Entgeltgruppen der TB und die Besoldungsgruppen der Beamten stehen in keinem inneren Zusammenhang zueinander. Ein und dieselbe Tätigkeit kann bei einem Beamten zur A10 und bei einem TB zu E6 führen.

Verbeamtung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

newT

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Antw:Stellenausschreibung von EG 11 TV-L, bis zur A 13
« Antwort #2 am: 09.12.2020 12:33 »
Die Stelle war ausgeschrieben mit "EG 11 TV-L, bis zur A 13". Wie kann eine Stelle von EG 11TV-L bis A13 eingruppiert sein? Mir fehlt das Verständnis, in Bezug auf die finanzielle Differenz für den Arbeitnehmer respektive Beamten.
Das ist einfach darin begründet, dass es sich bei Beamten und TB um vollkommen verschiedene Systeme handelt.
Als Tarifbeschäftiger bist du anhand deiner nicht nur vorübergehend auszuführenden Tätigkeiten eingruppiert. Das heißt deine Bezahlung ist nur von deiner aktuellen Tätigkeit abhängig. Mit dieser Ausschreibung äußert der Arbeitgeber seine Rechtsmeinung, dass die von ihm ausgeschriebene Stelle zu einer Eingruppierung in die EG11 führt.

Im Beamtenrecht bedeutet bis A13, dass die Bewertung des Dienstposten bis A13 ist. Somit wird es sich hier vermutlich um eine Stelle im gehobenen Dienst handeln. Sofern du die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst besitzt, wird dir ein Amt verliehen, im Regelfall im Einstiegsamt, ich vermute bei deinem M.Sc. im technischen Dienst, hier ist dies meist A10. Bei vorhandener Berufserfahrung kann ggf. auch direkt ein Beförderungsamt verliehen werden. Details hierzu regelt jedes Bundesland anderst. Zusammengefasst im Beamtenrecht richtet sich die Besoldung nicht nach dem Dienstposten sondern dem Statusamt, das man inne hat.

Ich verfüge über ein wissenschaftliches Hochschulstudium, Abschluss Master of Science. Tendenziell würde ich also gern ab EG 13 arbeiten wollen. In der Stellenausschreibung heißt es weiter, dass die Möglichkeit zur Verbeamtung besteht. Was würde das für mich heißen - Verbeamtung A11 oder A13? Wovon ist dies abhängig?
Auf das mögliche Einstiegsamt der von dir angebenen Stellenausschreibung bin ich bereits oben eingegangen.
Bezüglich deines Studiums, damit besitzt du aller Wahrscheinlichkeit nach die Bildungsvoraussetzungen für die Laufbahnbefähigung des höheren Dienstes. Je nach Landesrecht benötigst du noch eine entsprechende Berufserfahrung, um im höheren Dienst (Einstiegsamt A13) verbeamtet zu werden.

HansPeter

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Antw:Stellenausschreibung von EG 11 TV-L, bis zur A 13
« Antwort #3 am: 09.12.2020 12:45 »
Vielen Dank für eure Antworten.

Eine weitere Frage dazu: Gegebenenfalls, ich trete die Stelle als TB unter EG11 an, könnte dies (negative) Konsequenzen in Bezug auf mein eigentliches Ziel, die Anstellung im höheren Dienst, haben? Ich würde mich auch über Meinungen freuen, inwiefern es sinnvoll ist, mit der Voraussetzung für den höheren Dienst im gehobenen Dienst den Berufseinstieg zu wagen.

Viele Grüße HP


Spid

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Antw:Stellenausschreibung von EG 11 TV-L, bis zur A 13
« Antwort #4 am: 09.12.2020 12:51 »
Das ist Beamtengedöns und wird am besten im entsprechenden Unterforum behandelt.

newT

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Antw:Stellenausschreibung von EG 11 TV-L, bis zur A 13
« Antwort #5 am: 09.12.2020 13:01 »
Eine weitere Frage dazu: Gegebenenfalls, ich trete die Stelle als TB unter EG11 an, könnte dies (negative) Konsequenzen in Bezug auf mein eigentliches Ziel, die Anstellung im höheren Dienst, haben? Ich würde mich auch über Meinungen freuen, inwiefern es sinnvoll ist, mit der Voraussetzung für den höheren Dienst im gehobenen Dienst den Berufseinstieg zu wagen.
Bitte hier nicht die Begriffe durcheinander werfen. Gehobener und höherer Dienst haben nichts mit Angestellten zu tun.
Selbst wenn du diese EG11 Stelle animmst, kann dir als Angestellter jederzeit Aufgaben übertragen werden, die zur Eingruppierung nach EG13 führen.
Wenn du weitere Fragen zum Laufbahnrecht der Beamten hast, wie bereits gesagt, bitte im Unterforum.

Bastel

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Antw:Stellenausschreibung von EG 11 TV-L, bis zur A 13
« Antwort #6 am: 09.12.2020 13:22 »
Vielen Dank für eure Antworten.

Eine weitere Frage dazu: Gegebenenfalls, ich trete die Stelle als TB unter EG11 an, könnte dies (negative) Konsequenzen in Bezug auf mein eigentliches Ziel, die Anstellung im höheren Dienst, haben? Ich würde mich auch über Meinungen freuen, inwiefern es sinnvoll ist, mit der Voraussetzung für den höheren Dienst im gehobenen Dienst den Berufseinstieg zu wagen.

Viele Grüße HP

Man könnte dir Überqualifizierung vorwerfen. "Hat wohl nicht für E13 gereicht" oder so...

HansPeter

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Antw:Stellenausschreibung von EG 11 TV-L, bis zur A 13
« Antwort #7 am: 09.12.2020 13:23 »
Vielen Dank nochmals für eure Hinweise.

Entschuldigt die Konfusion und die Vermischung der Begrifflichkeiten.

Ich versuche mich mit einer anderen Formulierung. Mein Zeil wäre ein Einstieg bzw. Beschäftigung ab EG13. Derzeitig habe ich ein Angebot in EG11. Könnte mir eine Beschäftigung in der EG11 nachteilig für das Ziel einer Beschäftigung in der EG 13 ausgelegt werden?

Wo kann ich Informationen dazu finden, welche Aufgaben notwendig sind um von EG11 zu EG13 zu gelangen?

Kann jemand eine Aussage treffen, wie häufig Angestellte von EG11 in die EG13 aufsteigen?

Und gerne eure Meinung dazu, ob es Sinn macht mit der formalen Berechtigung für EG13 in der EG11 einzusteigen als "Berufsanfänger"?

Spid

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Antw:Stellenausschreibung von EG 11 TV-L, bis zur A 13
« Antwort #8 am: 09.12.2020 13:34 »
Das könnte sicherlich jemand tun.

In der Entgeltordnung.

Nein.

Es gibt keine formale Berechtigung für E13.

Organisator

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Antw:Stellenausschreibung von EG 11 TV-L, bis zur A 13
« Antwort #9 am: 09.12.2020 16:51 »
Vielen Dank nochmals für eure Hinweise.

Entschuldigt die Konfusion und die Vermischung der Begrifflichkeiten.

Ich versuche mich mit einer anderen Formulierung. Mein Zeil wäre ein Einstieg bzw. Beschäftigung ab EG13.

Das funktioniert nur, wenn du dich auf eine nach E 13 ausgeschriebene Stelle bewirbst. Entweder jetzt oder später.

WasDennNun

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Antw:Stellenausschreibung von EG 11 TV-L, bis zur A 13
« Antwort #10 am: 09.12.2020 18:05 »
Vielen Dank nochmals für eure Hinweise.

Entschuldigt die Konfusion und die Vermischung der Begrifflichkeiten.

Ich versuche mich mit einer anderen Formulierung. Mein Zeil wäre ein Einstieg bzw. Beschäftigung ab EG13.

Das funktioniert nur, wenn du dich auf eine nach E 13 ausgeschriebene Stelle bewirbst. Entweder jetzt oder später.
Oder aber deinen AG davon überzeugst, dass er dir Tätigkeiten zuweisen soll, die der EG13 entsprechen.