Autor Thema: Einstufung bei Neueinstellung  (Read 2400 times)

DaisyDuck

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Einstufung bei Neueinstellung
« am: 09.12.2020 13:28 »
Hallo,

ich war an einer Hochschule beschäftigt und in EG8 eingruppiert. Mit der Zeit habe ich die EG8 Stufe 3 erreicht und dann eine Vorweggewährung von 2 Stufen erhalten und war somit in EG 8 Stufe 5.
Ich habe vor zwei Monaten den Job gewechselt (Polizeibehörde) und bin in EG9b Stufe 2 eingruppiert worden. Die Personalabteilung sagte mir damals, dass man durch Überprüfung des Arbeitszeugnisses rückwirkend in Stufe 3 eingestuft werden könnte, wenn festgestellt wird, dass ich durch meine alte Tätigkeit ausreichend Berufserfahrung mitbringe. Ich habe diesbezüglich dort mehrmals nachgefragt, aber ich hatte den Eindruck, dass das nur so daher gesagt war und sich dort niemand mehr um mein Anliegen kümmern möchte.
Daher die Frage: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine Einstufung bei Neueinstellung in Stufe 3 vorgenommen werden kann?

Viele Grüße
Daisy

Spid

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Antw:Einstufung bei Neueinstellung
« Antwort #1 am: 09.12.2020 13:32 »
Die entsprechenden Zeiten müssen tatsächlich vorhanden sein und der AG muß sie für die Stufenzuordnung berücksichtigen wollen.

DaisyDuck

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Antw:Einstufung bei Neueinstellung
« Antwort #2 am: 09.12.2020 13:38 »
Die entsprechenden Zeiten sind auf jeden Fall vorhanden, aber unter welchen Voraussetzungen kann der AG diese berücksichtigen?
Ich war vorher im Personalbereich tätig und bin es jetzt auch wieder. Natürlich übe ich nicht exakt die selbe Tätigkeit aus wie vorher, aber viele Tätigkeiten spiegeln sich wider und die vorherige Tätigkeit ist förderlich gewesen für meine aktuelle - finde ich zumindest.

Spid

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Antw:Einstufung bei Neueinstellung
« Antwort #3 am: 09.12.2020 13:43 »
Der AG muß sie für die Stufenzuordnung berücksichtigen wollen.

DaisyDuck

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Antw:Einstufung bei Neueinstellung
« Antwort #4 am: 09.12.2020 13:49 »
Ok, und dafür gibt es keine rechtlichen Bestimmungen?

Bastel

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Antw:Einstufung bei Neueinstellung
« Antwort #5 am: 09.12.2020 13:49 »
Die entsprechenden Zeiten sind auf jeden Fall vorhanden, aber unter welchen Voraussetzungen kann der AG diese berücksichtigen?
Ich war vorher im Personalbereich tätig und bin es jetzt auch wieder. Natürlich übe ich nicht exakt die selbe Tätigkeit aus wie vorher, aber viele Tätigkeiten spiegeln sich wider und die vorherige Tätigkeit ist förderlich gewesen für meine aktuelle - finde ich zumindest.

Du hättest das ganze einfach vor Vertragsunterschrift klären sollen. "Ich komme nur für Stufe x" jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Spid

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Antw:Einstufung bei Neueinstellung
« Antwort #6 am: 09.12.2020 13:53 »
Ok, und dafür gibt es keine rechtlichen Bestimmungen?

Nein.

DaisyDuck

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Antw:Einstufung bei Neueinstellung
« Antwort #7 am: 09.12.2020 14:06 »
Die entsprechenden Zeiten sind auf jeden Fall vorhanden, aber unter welchen Voraussetzungen kann der AG diese berücksichtigen?
Ich war vorher im Personalbereich tätig und bin es jetzt auch wieder. Natürlich übe ich nicht exakt die selbe Tätigkeit aus wie vorher, aber viele Tätigkeiten spiegeln sich wider und die vorherige Tätigkeit ist förderlich gewesen für meine aktuelle - finde ich zumindest.

Du hättest das ganze einfach vor Vertragsunterschrift klären sollen. "Ich komme nur für Stufe x" jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Mir wurde gesagt, dass die genaue Stufenzurodnung erst nach Abgleich des Arbeitszeugnisses erfolgen kann, was man ja bekanntlich erst erhält, wenn man geht. Naja, ein Versuch ist es ja wert.

WasDennNun

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Antw:Einstufung bei Neueinstellung
« Antwort #8 am: 09.12.2020 18:02 »
Da es keine einschlägige Berufserfahrung ist, sondern nur förderliche Zeiten, ist man nach TV halt von dem Willen des AGs abhängig, ob er diese Zeiten entsprechend einordnen will.
Er hätte auch Stufe 1 wählen können.