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Einstufung bei Neueinstellung

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Bastel:

--- Zitat von: DaisyDuck am 09.12.2020 13:38 ---Die entsprechenden Zeiten sind auf jeden Fall vorhanden, aber unter welchen Voraussetzungen kann der AG diese berücksichtigen?
Ich war vorher im Personalbereich tätig und bin es jetzt auch wieder. Natürlich übe ich nicht exakt die selbe Tätigkeit aus wie vorher, aber viele Tätigkeiten spiegeln sich wider und die vorherige Tätigkeit ist förderlich gewesen für meine aktuelle - finde ich zumindest.

--- End quote ---

Du hättest das ganze einfach vor Vertragsunterschrift klären sollen. "Ich komme nur für Stufe x" jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Spid:

--- Zitat von: DaisyDuck am 09.12.2020 13:49 ---Ok, und dafür gibt es keine rechtlichen Bestimmungen?

--- End quote ---

Nein.

DaisyDuck:

--- Zitat von: Bastel am 09.12.2020 13:49 ---
--- Zitat von: DaisyDuck am 09.12.2020 13:38 ---Die entsprechenden Zeiten sind auf jeden Fall vorhanden, aber unter welchen Voraussetzungen kann der AG diese berücksichtigen?
Ich war vorher im Personalbereich tätig und bin es jetzt auch wieder. Natürlich übe ich nicht exakt die selbe Tätigkeit aus wie vorher, aber viele Tätigkeiten spiegeln sich wider und die vorherige Tätigkeit ist förderlich gewesen für meine aktuelle - finde ich zumindest.

--- End quote ---

Du hättest das ganze einfach vor Vertragsunterschrift klären sollen. "Ich komme nur für Stufe x" jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen.

--- End quote ---

Mir wurde gesagt, dass die genaue Stufenzurodnung erst nach Abgleich des Arbeitszeugnisses erfolgen kann, was man ja bekanntlich erst erhält, wenn man geht. Naja, ein Versuch ist es ja wert.

WasDennNun:
Da es keine einschlägige Berufserfahrung ist, sondern nur förderliche Zeiten, ist man nach TV halt von dem Willen des AGs abhängig, ob er diese Zeiten entsprechend einordnen will.
Er hätte auch Stufe 1 wählen können.

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