Autor Thema: Mutterschutzlohn - Änderung Arbeitszeit  (Read 1513 times)

MaxMustermann90

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Mutterschutzlohn - Änderung Arbeitszeit
« am: 09.12.2020 17:00 »
Hallo in die Runde,

folgender Sachverhalt:

Eine Beschäftigte (Bereich Caritas AVR) hat einen Grundvertrag über 20 Wochenstunden. Davon abweichend gibt es derzeit einen Vertrag für 40 Wochenstunden. Dieser ist bis zum 31.12.2020 befristet. Seitens des direkten Vorgesetzten, welcher jedoch nicht befugt ist Arbeitsverträge zu unterschreiben, wurden ab dem 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 39 Wochenstunden zugesagt, dies ist jedoch noch nicht schriftlich fixiert (wird sicherlich erst im Laufe des Januar 2021 erfolgen...).

Nun ist die Beschäftigte schwanger und geht voraussichtlich ab dem 18.01.2021 in ein Beschäftigungsverbot (Erzieherin).

Nach § 18 MuSchG bemisst sich der Mutterschutzlohn nach dem Engelt der letzten 3 Kalendermonate. Abweichend davon sind Änderungen am Arbeitsengelt nach § 21 Abs. 4 MuSchG zu berücksichtigen.

Nun meine Fragen:

1. Für die Berechnung liegen Oktober, November, Dezember zu Grunde? Zählt die Jahressonderzahlung aus dem November dabei im Durchschnitt dazu?

2. Angenommen der AG möchte sparen und lässt ab Januar die 20 Wochenstunden laufen und gibt doch keinen Vertrag über 39 Wochenstunden....wirkt sich das nach § 21 Abs. 4 MuSchG zu Lasten der Beschäftigten aus oder bleibt über dem gesamten Zeitraum des Beschäftigungsverbotes die Berechnungsgrundlage aus Okt-Dez 2020?

3. Daraus leitet sich dann eigentlich auch die Frage ab, wonach sich dann das Mutterschatfsgeld bemisst - im Fall der Fälle, dass es nur noch 20 anstatt 40 Wochenstunden wären...

Vorab vielen Dank!


Isie

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Antw:Mutterschutzlohn - Änderung Arbeitszeit
« Antwort #1 am: 09.12.2020 22:08 »
Wenn die geplante vertragliche Änderung der Stundenzahl nicht zustandekommt, bemisst sich der Mutterschutzlohn nach dem Entgelt für 20 Stunden, da das die Stundenzahl ist, die während des Anspruchs auf Mutterschutzlohn gilt.

MaxMustermann90

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Antw:Mutterschutzlohn - Änderung Arbeitszeit
« Antwort #2 am: 10.12.2020 07:17 »
Okay. Dem Grunde nach könnte es dem AG ja aber egal sein, wie viele Stunden der Vertrag hat, da das Entgelt ja von der Krankenkasse erstattet wird... Oder?

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:Mutterschutzlohn - Änderung Arbeitszeit
« Antwort #3 am: 10.12.2020 08:03 »
Gibt es die Möglichkeit die Schangere auf einen anderen Arbeitsplatz umzusetzen? ggf. verwalterische Tätigkeiten abseits der Kinder?

Dem Arbeitgeber kann es vielelicht egal sein. Dem Leistungserbringer des Mutterschuttlohns aber nicht.