Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wann ist ein Änderungsvertrag wirklich erforderlich

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Fragmon:
Ich wollte nur darauf hinaus, dass sich der Threadersteller bzw. andere Forenmitglieder nicht wundern müssen, wenn das Arbeitgeber machen wollen bzw. sagen, dass es sich dahinter meist nicht um einen Angriff handelt, bei versteckte Bedingungen hineingemogelt werden sollen.

Spid:
Mag sein - man müßte das aber dennoch detailliert überprüfen. Es kann dabei ja sogar auf ein Komma ankommen. Wäre mir deutlich zu viel Aufwand, weshalb ich derlei ablehnen würde. Es sei denn, der AG bezahlte mir Zeit und Aufwand.

Fragmon:
Die ÄV die ich gesehen habe passen auf eine halbe Seite und umfassen eine Regelung.

Meist immer der gleiche Aufbau:

Der §...... des Arbeitsvertrages vom ....... wird wie folgt ersetzt:
Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe xx TV-L eingruppiert.

Alle weiteren Vereinbarungen des Arbeitsvertrages vom ........... in der Fassung nachfolgender Änderungsverträge bleiben unverändert bestehen.

Dieser Änderungsvertrag tritt mit Wirkung vom ........... in Kraft.

Spid:
Du hast aber etwas von einem „sauber durchgeschriebenen Arbeitsvertrag“ geschrieben. Der Ursprungsvertrag nebst Änderungsvertrag oder gar -verträgen ist doch eben gerade nicht durchgeschrieben.

Fragmon:
Ja du hast recht das Wort durchgeschrieben hat eine andere Bedeutung. Mir ist nur kein geeignetes Synonym zur verdeutlichung eingefallen.

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