Autor Thema: Betreuung wenn Kind in Quarantäne  (Read 9343 times)

Spid

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Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
« Antwort #15 am: 10.12.2020 14:20 »
Ein AN, der wegen einwandfreiem Verhalten des AG psychisch krank wird, ist mutmaßlich für Erwerbsarbeit dem Grunde nach wegen seiner schwächlichen Konstitution und Anfälligkeit gesundheitlich ungeeignet und sollte wegen in der Person liegenden Gründen gekündigt werden.

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Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
« Antwort #16 am: 10.12.2020 14:26 »
Passiert doch ständig. Also die psychische Erkrankung die sich aus dem Job ergibt (Burnout etc.), nicht die Kündigung.

Spid

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Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
« Antwort #17 am: 10.12.2020 14:30 »
Burnout ergibt sich nicht aus dem Job, sondern aus den Unzulänglichkeiten dessen, der erkrankt.

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Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
« Antwort #18 am: 10.12.2020 14:31 »
Keine Ahnung, ich bin kein Mediziner mithin ist das auch nicht meine Kompetenz. Du?
´

Spid

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Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
« Antwort #19 am: 10.12.2020 14:33 »
Nein. Weder sehe ich diese Bewertung allerdings in der Kompetenz eines Mediziners noch halte ich mich für nicht kompetent genug, dies zu bewerten.

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Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
« Antwort #20 am: 10.12.2020 14:39 »
Das behandeln von Krankheiten, wozu auch die Ursachenforschung gehört, ist doch deren Beritt. Natürlich kann man auch sich selbst zuschreiben Experte in allem zu sein, und zu allem eine Meinung zu haben. Die interessiert dann aber niemanden oder nur diejenigen, die sich nicht entziehen können.

Und vor allem ist nicht alles was Recht ist auch rechtens. Vielleicht sollte man auch einfach mal nett zueinander sein.


Spid

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Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
« Antwort #21 am: 10.12.2020 14:44 »
Mir geht es aber nicht um Krankheiten, sondern um die Güte von Personal - und die liegt nicht in der Kompetenz von Medizinern, sondern sehr eindeutig in meiner.

Ein Arbeitsverhältnis ist eine Rechtsbeziehung, maßgeblich sind mithin die rechtlichen Rahmenbedingungen. Nettigkeit ist unbeachtlich.

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Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
« Antwort #22 am: 10.12.2020 15:03 »
Die psychische Konstitution von Personal ist Teil der Güte, und gewiss nicht durch irgendwelches Führungspersonal bewertbar, sondern durch entsprechend qualifizierte Mediziner.

Medizinisch ist da eben vieles im Fluss, wo Du versuchst rechtliche Grenzen zu ziehen.

Spid

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Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
« Antwort #23 am: 10.12.2020 15:13 »
Nur Führungspersonal ist zu dieser Bewertung überhaupt imstande. Medizin ist mir egal, maßgeblich ist das Recht - und solange ich einen kränklichen AN vor die Tür setzen darf, werde ich das tun.

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Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
« Antwort #24 am: 10.12.2020 15:24 »
Da habe ich eine andere Meinung. Für viele Positionen mit bestimmten Anforderungen finden entsprechende psychologische Beurteilungen ja regelhaft statt. Jedoch zum Glück und aus gutem Grund nicht durch den jeweiligen Amtsleiter, Geschäftsführer o.ä.

Der AN muss dann aber schon sehr kränklich sein, so dass eh nur noch ein Verrentung in Frage kommt, weil der AN tatsächlich nirgends mehr wirklich beim AG eingesetzt werden kann und dies auch zukünftig nicht zu erwarten ist. Bei den großen AG des ÖD kommt dies eher gar nicht vor.

Spid

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Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
« Antwort #25 am: 10.12.2020 15:29 »
Und für die allermeisten Positionen aus gutem Grund nicht.

Um einen AN mit negativer Gesundheitsprognose zu kündigen, bedarf es grundsätzlich keiner Überprüfung einer anderen Einsatzmöglichkeit.

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Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
« Antwort #26 am: 10.12.2020 15:35 »
Wie sollte den sonst ein erhebliches Interesse für den Betrieb begründbar sein, einen erkrankten MA zu kündigen, wenn dieser an andere Stelle noch gut eingesetzt werden kann?

Gut bei Fleischer Müller in Köln-Kalk mag das vielleicht mangels Alternativen so sein, ansonsten zieht man als einigermaßen großer AG aber im Rahmen der Interessensabwägung ziemlich sicher den Kürzeren.

Spid

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Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
« Antwort #27 am: 10.12.2020 15:38 »
Anhand der negativen Gesundheitsprognose - yes, it is that simple. Wer krank ist, bekommt Geld, leistet aber nicht.

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Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
« Antwort #28 am: 10.12.2020 15:47 »
Wenn der AN anderer Stelle noch einsetzbar ist, leistet er doch. Vielleicht weniger, aber das Arbeitsverhältnis ist deshalb noch nicht sinnentleert. Auch wenn der AN prognostiziert lediglich 2/3 der jährlichen Arbeitszeit arbeitsfähig wäre, wäre es das noch nicht. vgl.: BAG 2 AZR 582/13

Ganz so einfach ist das nicht.

Spid

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Antw:Betreuung wenn Kind in Quarantäne
« Antwort #29 am: 10.12.2020 15:57 »
Da geht es um die Kündigung aus wichtigem Grund einer ordentlich unkündbaren ANin - nicht um eine simple Kündigung wegen in der Person liegender Gründe. Das BAG hat in der Entscheidung sogar hinreichende in der Person liegende Gründe implizit bejaht, es hat lediglich den wichtigen Grund - den es ja nur für die außerordentliche Kündigung braucht - verneint.