Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Betreuung wenn Kind in Quarantäne
Spid:
Und für die allermeisten Positionen aus gutem Grund nicht.
Um einen AN mit negativer Gesundheitsprognose zu kündigen, bedarf es grundsätzlich keiner Überprüfung einer anderen Einsatzmöglichkeit.
Dienstbeflissen:
Wie sollte den sonst ein erhebliches Interesse für den Betrieb begründbar sein, einen erkrankten MA zu kündigen, wenn dieser an andere Stelle noch gut eingesetzt werden kann?
Gut bei Fleischer Müller in Köln-Kalk mag das vielleicht mangels Alternativen so sein, ansonsten zieht man als einigermaßen großer AG aber im Rahmen der Interessensabwägung ziemlich sicher den Kürzeren.
Spid:
Anhand der negativen Gesundheitsprognose - yes, it is that simple. Wer krank ist, bekommt Geld, leistet aber nicht.
Dienstbeflissen:
Wenn der AN anderer Stelle noch einsetzbar ist, leistet er doch. Vielleicht weniger, aber das Arbeitsverhältnis ist deshalb noch nicht sinnentleert. Auch wenn der AN prognostiziert lediglich 2/3 der jährlichen Arbeitszeit arbeitsfähig wäre, wäre es das noch nicht. vgl.: BAG 2 AZR 582/13
Ganz so einfach ist das nicht.
Spid:
Da geht es um die Kündigung aus wichtigem Grund einer ordentlich unkündbaren ANin - nicht um eine simple Kündigung wegen in der Person liegender Gründe. Das BAG hat in der Entscheidung sogar hinreichende in der Person liegende Gründe implizit bejaht, es hat lediglich den wichtigen Grund - den es ja nur für die außerordentliche Kündigung braucht - verneint.
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