Ich glaube, ich kann dir das ein wenig aufdröseln:
Deine monatlichen Gehälter sind als Jahreseinkünfte insgesamt zu verstuern. Das passiert im Rahmen der Bezügeabrechnung mit realistisch geschätzten Abschlägen, wenn man so will. Kommt nun während des Jahres eine Nachzahlung/Anpassung/was auch immer, ist die gesamte vorherige Rechnung hinfällig und die Berechnung muss neu erfolgen. Für den Zeitpunkt der Auszahlung wird dann eine Neuberechnung der gesamten zu erwartenden Einkünfte des Jahres des jeweiligen Arbeitgebers durchgeführt, und die führt bei einer Einkommenssteigerung nun dazu, dass auch die bisher gezahlten Abschläge regelmäßig zu niedrig gezahlt wurden.
Die neuen, erhöhten Sätze werden im Rahmen der Neuberechnung dann von dem auszuzahlenden Betrag abgezogen und reduzieren ihn entsprechend. Ich habe das für den von dir genannten Sprung mal durchgeführt, allerdings auf das komplette Jahr gerechnet (passt ja am Ende auch, weil für den letzten Monat regulär die Bezahlung nach EG11 erfolgt).
Die Jahreswerte sollten dann am Ende insgesamt etwa (!) folgendermaßen aussehen:
EG 9a EG 11 Differenz
43037,25 47724,65 +4687,40 =100%
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Abzüge:
6711,00 8015,00 +1300,00
369,10 440,82 + 71,72
603,99 721,35 + 117,36
3481,20 3867,90 + 386,70
797,31 885,87 + 88,56
4177,44 4641,48 + 464,04
539,02 598,90 + 59,88
778,97 863,82 + 87,85
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17458,03 20035,14 +2577,11 = 54,98%
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25579,22 27689,51 +2110,29 = 45,02%
Das heißt also, von dem "Mehr", dass du brutto insgesamt im Jahr erhalten haben wirst, werden am Ende zunächst mal 45,02% oder 2110,29 € netto in deiner Tasche landen.
Vielleicht wird es ja so etwas verständlicher.
Ansonsten ist das Ganze aber tatsächlich kein tarifliches Thema, wie Spid schon anmerkte, sondern eher eine Frage für ein Forum zum Steuerrecht.