Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigung befristeter Vertrag mit befristetem Weiterbeschäftigungsvertrag
Spid:
Du bist kein Jahr beschäftigt, die Probezeit des neuen Arbeitsverhältnisses mindert die Dauer der Kündigungsfrist nicht und bei aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen wird die im Arbeitsverhältnis verbrachte Zeit fortgesetzt. Das ergibt aufgrund der angeführten Norm die von mir genannte Kündigungsfrist.
lena2020:
Tausen Dank! Hoffentlich sieht das meine Sachbearbeiterin genau so... :-D
Was macht man eigentlich, wen man sich da uneins ist mit der Personalstelle und die das zb so auslegen, dass mein gesamtes arbeitsverhätnis zählt und nicht die beschäftigungszeit bis jetzt?
(Eine erneute Probezeit habe ich übrigens nicht, die entfällt in dem zweiten Vertrag)
Spid:
Nichts. Das kann einem völlig egal sein.
lena2020:
Dann geht man einfach...? Ich brauche ja ne Kündigungsbestätigung.
Organisator:
Wofür?
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