Autor Thema: Vertrag läuft aus nach (über) 24 Monaten und man will weiter verfristen  (Read 2174 times)

ScorpAeon

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Guten Tag liebe MitgliederInnen,

ich habe folgendes Problem, mein Arbeitsvertrag läuft am 28. Februar 2021 aus. ab dem 31. Januar bin ich bereits 2 Jahre bei meinem Arbeitgeber, einem Amtsgericht, tätig. Dieser hat mir damals zunächst einen Vertrag für 12 Monate gegeben, dann bei der Verlängerung jedoch bis Ende Februar 21 befristet. Dadurch wären es stand jetzt 25 Monate Arbeitsvertrag.

Man wollte ursprünglich, dass ich ab 01.03.2019 beim Amtsgericht beginne, jedoch hat man dann gefragt ob ich nicht doch eher kommen kann aufgrund Personalmangel und so konnte ich schon zum 01.02.2019 beginnen, hier kam man offensichtlich bei der Vertragsgestaltung durcheinander und hat bis Ende Februar 2021 befristet.

Jetzt habe ich vor einer Woche angefragt, ob man mir endlich Klarheit verschaffen könne und mich bald entfristen würde. Antwort via Flurfunk stand jetzt: es wird weiter befristet.

Aktuell liegt kein Sachgrund in meinem Vertrag vor.

Ich habe etwas Bauchschmerzen davor, dass man mich einfach weiter befristen möchte obwohl ich mir weder etwas zu Schulden habe kommen lassen und obwohl ich mich in meinen Abteilungen bewährt habe. Stand jetzt müsste ich abwägen ob ich das mit mir machen lassen möchte und einen weiteren Vertrag unterschreibe. Ist die Justiz und der Öffentliche Dienst wirklich so dreist?

Sollte ich auf Festanstellung klagen aufgrund des 25 monatigen Vertrages?

Ich bin übrigens 32, männlich und gelernter Justizfachwirt, jedoch aktuell Angestellter, kein Beamter.

Spid

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Gibt es keinen Sachgrund oder ist lediglich keiner im Arbeitsvertrag genannt?

ScorpAeon

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Wo könnte ich denn, außer im Arbeitsvertrag, einen Sachgrund ersehen? Denn im Arbeitsvertrag ist keiner genannt.

Spid

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Der AG wird einen solchen dokumentiert haben. Bei einer Entfristungsklage wäre er gezwungen, ihn darzulegen.

ScorpAeon

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Wäre es dann sinnvoller einfach den 25. Monat anzubrechen und damit automatisch entfristet zu sein? Oder fällt das gegebenenfalls flach falls ein Sachgrund vorliegt?

Spid

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Wie lange das Arbeitsverhältnis bereits andauerte, ist unbeachtlich. Sofern kein Sachgrund vorliegt, ist die Befristung von mehr als zwei Jahren unwirksam, sofern ein Sachgrund vorliegt, kann auch jahrzehntelang befristet werden.

ScorpAeon

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Und generell gesprochen woher weiß ich als Arbeitnehmer nun ob er mit oder ohne Sachgrund war/ist? Wenn es nicht im Arbeitsvertrag steht muss ich doch davon ausgehen, dass er ohne Sachgrund befristet ist und setze mich ggfls. zunächst in die Nesseln sollte ich direkt zum Anwalt rennen und meine Vorgesetzten damit konfrontieren :(

Spid

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Wer braucht für eine simple Entfristungsklage einen Anwalt? Einfach einreichen und gucken, was der AG erwidert.

Bastel

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Und generell gesprochen woher weiß ich als Arbeitnehmer nun ob er mit oder ohne Sachgrund war/ist? Wenn es nicht im Arbeitsvertrag steht muss ich doch davon ausgehen, dass er ohne Sachgrund befristet ist und setze mich ggfls. zunächst in die Nesseln sollte ich direkt zum Anwalt rennen und meine Vorgesetzten damit konfrontieren :(

Du kannst ja mal nachfragen, auf welcher Grundlage du befristet bist. Die Reaktion darauf kann schon viel aussagen.  ::)

Yvonne

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Du kannst ja mal nachfragen, auf welcher Grundlage du befristet bist. Die Reaktion darauf kann schon viel aussagen.  ::)
Damit der AG den Vertrag auslaufen lässt, weil er den Fehler erkennt, den er (möglicherweise) im Begriff ist zu begehen?

Bastel

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Du kannst ja mal nachfragen, auf welcher Grundlage du befristet bist. Die Reaktion darauf kann schon viel aussagen.  ::)
Damit der AG den Vertrag auslaufen lässt, weil er den Fehler erkennt, den er (möglicherweise) im Begriff ist zu begehen?

Natürlich soll er bis März warten. Dann sind die 25 Monate ja um...

Spid

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Du kannst ja mal nachfragen, auf welcher Grundlage du befristet bist. Die Reaktion darauf kann schon viel aussagen.  ::)
Damit der AG den Vertrag auslaufen lässt, weil er den Fehler erkennt, den er (möglicherweise) im Begriff ist zu begehen?

Den Fehler hat er doch bereits unheilbar begangen, wenn es sich um eine sachgrundlose Befristung handelt.