Relativ einfach direkt aus dem FMS:
Eine Verpflichtung zur Dienst- bzw. Arbeitsleistung kann beispiels-weise bereits aufgrund einer der folgenden Gründe entfallen sein:
o gesetzliche Bestimmungen (wie Mutterschutz)
o Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder Arbeitszeitausgleich,
o Dienstbefreiungen, Beurlaubungen, Elternzeit,
o Dienstunfähigkeit / Krankheit
Ergänzende Hinweise vom BBB:-Die Verpflichtung zur Einarbeitung der ausfallenden Arbeitszeit beschränkt sich auf die Ar-beitszeit, die tatsächlich in diesem Zeitraum zu leisten gewesen wäre.Dies ist z. B. nicht der Fall bei Mutterschutz, Inanspruchnahme von Urlaub, Dienstunfähigkeit, Elternzeit etc.