Autor Thema: (BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021  (Read 11343 times)

BAT

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #30 am: 17.12.2020 11:39 »

bzw. er der Ansicht ist das leichte Erkältungserscheinungen ein Grund für längere AU´s sind?
Eine Antwort darauf hat nichts mit der Thread-Frage wohl aber mit der aktuellen Diskussion zu tun.


Was hat das mit einem negativen Test zu tun?

Kaiser80

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #31 am: 17.12.2020 11:40 »

Ich hätte doch direkt Spid fragen sollen, der fantasiert sich keine Sachverhalte herbei und antwortet wenigstens normal.
Danke für nichts.

Als AN bietet man einfach seine Arbeitskraft an und wenn der AG sie nicht entgegennimmt, kann er sich das Nacharbeiten in die Haare schmieren, sondern gerät in Annahmeverzug.

Wie der Sachverhalt zu lösen ist, hatte Spid bereits beantwortet. Da nutzen deine neuerlichen Vorbringungen nichts

Wdd3

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #32 am: 17.12.2020 11:42 »
Da man aktuell für alles AU geschrieben wird was nach einer verstopften Nase, Husten und Schleim im Rachen aussieht, müsst ihr euch keine Sorgen um mich machen, danke.


Die aufgeführten Symptome sin doch klar auch für Corona einzusetzen. Wenn ich aber einen neg. Test habe und keine AU will bekomme ich auch keine.

BAT

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #33 am: 17.12.2020 11:46 »

Die aufgeführten Symptome sin doch klar auch für Corona einzusetzen. Wenn ich aber einen neg. Test habe und keine AU will bekomme ich auch keine.

Du solltest deine Gedanken nochmal sortieren. Das Alles ist keine Thematik in diesem Strang gewesen.

Wdd3

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #34 am: 17.12.2020 12:01 »
Eine (hoffentlich nicht zu dumme) Frage dazu:
Könnte man das nicht mit einer AU umgehen?
Dann können die „ausfallenden Arbeiten“, was ist das eigentlich für ein Begriff, schlecht ausfallen, da man die ja in einem AU Fall auch nicht nacharbeiten muss.


Da man aktuell für alles AU geschrieben wird was nach einer verstopften Nase, Husten und Schleim im Rachen aussieht, müsst ihr euch keine Sorgen um mich machen, danke.
Ich arbeite auch weit weg von Bayern.  ;)


Soll ich meine Gedanken sortieren oder möchtest du nicht doch erst lesen bevor du schreibst?

Wdd3

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« Antwort #35 am: 17.12.2020 12:15 »
@BAT, ich habe mal die These aufgestellt das Spid und du dieselbe Person ist. Aber bist du tatsächlich so nachtragend dass du dich regelmäßig in Stränge einmischt mit denen du dich nicht auseinander gesetzt hast ehe du mich angreifen konntest? (ist ja nicht das Erste Mal)
Es ist doch auch eigenartig das dies wieder so ist nachdem ich gestern eine Diskussion mit ihr hatte die (berechtigter Weise) gelöscht wurde.

So und nun werde ich mich hoffentlich mit Antworten zu deinem folgenden unsachlichen Kommentar zurückhalten um nicht weiter Off Topic zu bleiben.

BAT

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #36 am: 17.12.2020 12:18 »
Ich greife dich nicht an. Nur die einfache Frage steht im Raume, was eine negativer Test mit einer AU wegen Schnupfen, etc. zu tun haben sollte, gerade in diesem Strang?

Das konntest Du bisher nicht erläutern, ich gehe weiter von einer starken Verwirrung aus und habe dir bereits die o. g. Hilfestellung gegeben.

JC83

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #37 am: 17.12.2020 12:55 »
Die ausfallenden Arbeiten sind bis 31. Dezember 2021 einzuarbeiten.

Fraglich ist hier für mich, welcher Beamtentroll sich diese Formulierung ausdachte?!

Was soll das genau bedeuten?

Wdd3

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« Antwort #38 am: 17.12.2020 12:57 »
...die evtl. entstehenden Minusstunden sind bis zum 31.12.2021 nachzuarbeiten...

Bastel

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #39 am: 17.12.2020 14:38 »
Die ausfallenden Arbeiten sind bis 31. Dezember 2021 einzuarbeiten.

Fraglich ist hier für mich, welcher Beamtentroll sich diese Formulierung ausdachte?!

Was soll das genau bedeuten?

Und was ist, wenn man es nicht macht?

Pepper2012

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #40 am: 17.12.2020 14:44 »
Was ist, wenn du morgen/nächste Woche/nächsten Monat nicht zur Arbeit gehst?

Farbenschön

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #41 am: 17.12.2020 15:08 »
Habe gerade mit einer Freundin aus Bayern WA ausgetauscht. Sie wusste nichts davon und geht bis Weihnachten arbeiten. Im neuen Jahr fängt sie am 4. Januar wieder an.

WasDennNun

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #42 am: 17.12.2020 15:11 »
Was ist, wenn du morgen/nächste Woche/nächsten Monat nicht zur Arbeit gehst?
Dann bekommst du eine Abmahnung/Kündigung, die du gerichtlich überprüfen lassen kannst oder zu schlucken hast.
Und wenn die das halt mit den nicht "nachgelieferten" Stunden, machen wollen, dann musst du dem Gericht ja nur nachweisen, dass der AG in Annahmeverzug gekommen ist.
(Wenn du das nicht kannst, dann musste halt nacharbeiten)

Pukki

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #43 am: 17.12.2020 16:14 »
Habe gerade mit einer Freundin aus Bayern WA ausgetauscht. Sie wusste nichts davon und geht bis Weihnachten arbeiten. Im neuen Jahr fängt sie am 4. Januar wieder an.
Ist die dort im Staatsdienst? Oder vielleicht doch auf kommunaler Ebene? Wenn ich den Ausgangspost lese, verstehe ich das so, dass nur die staatlichen Dienststellen betroffen sind. Bei uns in Niedersachsen wäre das vergleichbar mit der Landesverwaltung, wenn ich das richtig verstehe. Die Kommunalverwaltungen wären davon nicht betroffen.

BYL

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #44 am: 17.12.2020 17:37 »
Relativ einfach direkt aus dem FMS: 

Eine Verpflichtung zur Dienst- bzw. Arbeitsleistung kann beispiels-weise bereits aufgrund einer der folgenden Gründe entfallen sein:
o   gesetzliche Bestimmungen (wie Mutterschutz)
o   Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder Arbeitszeitausgleich,
o   Dienstbefreiungen, Beurlaubungen, Elternzeit,
o   Dienstunfähigkeit / Krankheit

Ergänzende Hinweise vom BBB:-Die Verpflichtung zur Einarbeitung der ausfallenden Arbeitszeit beschränkt sich auf die Ar-beitszeit, die tatsächlich in diesem Zeitraum zu leisten gewesen wäre.Dies ist z. B. nicht der Fall bei Mutterschutz, Inanspruchnahme von Urlaub, Dienstunfähigkeit, Elternzeit etc.
« Last Edit: 17.12.2020 17:47 von BYL »