Autor Thema: (BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021  (Read 11334 times)

Spid

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #45 am: 17.12.2020 17:44 »
Weder Dienstunfähigkeit noch Krankheit lassen die Arbeitspflicht entfallen.

BYL

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #46 am: 17.12.2020 18:57 »
Der Arbeitsbegriff ist bei Beamten sowieso nicht üblich. Der Beamte arbeitet nicht -  er leistet Dienst.

Spid

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #47 am: 17.12.2020 19:09 »
Der Verfasser läßt sich aber zum Entfall der Verpflichtung zur Arbeitsleistung ein - und offenbart somit seine absolut unterirdische Qualität.

BYL

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #48 am: 17.12.2020 22:29 »
Relativ einfach direkt aus dem FMS: 

Eine Verpflichtung zur Dienst- bzw. Arbeitsleistung kann beispiels-weise bereits aufgrund einer der folgenden Gründe entfallen sein:
o   gesetzliche Bestimmungen (wie Mutterschutz)
o   Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder Arbeitszeitausgleich,
o   Dienstbefreiungen, Beurlaubungen, Elternzeit,
o   Dienstunfähigkeit / Krankheit

Ergänzende Hinweise vom BBB:-Die Verpflichtung zur Einarbeitung der ausfallenden Arbeitszeit beschränkt sich auf die Ar-beitszeit, die tatsächlich in diesem Zeitraum zu leisten gewesen wäre.Dies ist z. B. nicht der Fall bei Mutterschutz, Inanspruchnahme von Urlaub, Dienstunfähigkeit, Elternzeit etc.

Spid

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #49 am: 17.12.2020 22:38 »
Und auch wenn Du es nicht fett markierst, steht da immer noch Arbeitsleistung - mit den sich dadurch ergebenden Folgerungen zur unterirdischen Qualität des Verfassers.

RsQ

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #50 am: 17.12.2020 23:33 »
Der Arbeitsbegriff ist bei Beamten sowieso nicht üblich. Der Beamte arbeitet nicht -  er leistet Dienst.

Beamte sind also Dienstleister?!?  :o

Organisator

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #51 am: 18.12.2020 08:06 »
Korrekt und sogar durch Gesetz vorgeschrieben. Beamte dienen dem ganzen Volk.

BStromberg

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #52 am: 18.12.2020 12:33 »
Ist das ganze rechtens?

In dem Umfang sind Betriebsferien natürlich NICHT rechtens, das ist unstrittig (gefestigte Rechtsprechung zum Thema über die arbeitgeberseits disponierte Lage von Erholungsurlaub). Wird aber einfach gemacht, weil (angeblich) unerlässlich wegen Pandemiebekämpfung bla bla.

Spid hat es ganz zu Beginn des Themas erwähnt... wer den harten Weg gehen will, sollte ankündigen, dass er die Arbeit anbietet und nicht gewillt ist, zwangsweise Urlaub etc. einzusetzen. Das muss man in der Praxis aber auch (mit allen Konsequenzen) aushalten können. Da dies naturgemäß 99,5% nicht können/wollen, nehmen die allermeisten brav Urlaub etc.

Müßiges Thema. Ich habe dieses Jahr intensiv genug vor Gericht meine Rechte erstreiten müssen, daher mache ich auch verlängert frei und wünsche dem Forum auf diesem Wege ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohen Lock-Down und alles Gute für 2021.

TSCHÜSS
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BAT

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #53 am: 18.12.2020 17:34 »
Ich bin überrascht. Drei Wochen Betriebsferien sollen per se nicht gerechtfertigt sein? Passiert doch laufend...

BalBund

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #54 am: 18.12.2020 17:38 »
Ich bin überrascht. Drei Wochen Betriebsferien sollen per se nicht gerechtfertigt sein? Passiert doch laufend...

Ja, aber unter Vorgaben von Tarifverträgen oder Rechtsprechung mit mindestens einem halben Jahr Vorlauf. Pandemie kann nicht für alles herhalten, bedauerlich aber erwartbar ist nur wieder die Haltung der Gewerkschaften. Groß tönen aber keine Kosten und Risiken übernehmen wollen. Deswegen braucht niemand mehr vbob, ver.di und Co ;)

BAT

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #55 am: 18.12.2020 17:47 »
Tarifvertrag? Ging es hier nicht um Beamte?

Spid

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #56 am: 18.12.2020 17:49 »
Auch.

Kat

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #57 am: 21.12.2020 08:50 »

Ist die dort im Staatsdienst? Oder vielleicht doch auf kommunaler Ebene?

Seit wann ist die Kommune kein Staat mehr? ist für mich wichtig, ich arbeite bei einer Kommune und wenn das nicht Staat ist, hat das ggf Konsequenzen für unsere Beamten.

Spid

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #58 am: 21.12.2020 09:07 »
Die Kommunen sind Selbstverwaltungskörperschaften und somit kein Bestandteil der Staatsverwaltung, wobei sie aber auch im Auftrag staatliche Verwaltungsaufgaben, die ihnen durch Gesetz auferlegt sind, erfüllen. Letzteres macht sie jedoch nicht zu Bestandteilen der staatlichen Landesverwaltung, ebensowenig wie die Verwaltungen der Länder zur Bundesverwaltung werden, wenn sie auftragsverwaltend für diesen tätig werden.

Pukki

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Antw:(BY) Dienst entfällt vom 19.12.2020 bis 10.01.2021
« Antwort #59 am: 21.12.2020 09:10 »
Es gibt eine Landesverwaltung (in BY mutmaßlich Sttaatsverwaltung, da "Freistaat") und den Bereich der Kommunalverwaltung. Beides öD, aber unterschiedliche Ebenen. Und nun mag es ja sein  dass man auf Landesebene eben sagt, wir fahren komplett herunter, während diese Entscheidung auf kommunaler Ebene eben nicht einheitlich getroffen wird.

Edit sagt, dass Spid schneller war mit seiner Erläuterung.
« Last Edit: 21.12.2020 09:17 von Pukki »