Relativ einfach direkt aus dem FMS:  
Eine Verpflichtung zur Dienst- bzw. Arbeitsleistung kann beispiels-weise bereits aufgrund einer der folgenden Gründe entfallen sein: 
o   gesetzliche Bestimmungen (wie Mutterschutz) 
o   Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder Arbeitszeitausgleich, 
o   Dienstbefreiungen, Beurlaubungen, Elternzeit, 
o   Dienstunfähigkeit / Krankheit
Ergänzende Hinweise vom BBB:-Die Verpflichtung zur Einarbeitung der ausfallenden Arbeitszeit beschränkt sich auf die Ar-beitszeit, die tatsächlich in diesem Zeitraum zu leisten gewesen wäre.Dies ist z. B. nicht der Fall bei Mutterschutz, Inanspruchnahme von Urlaub, Dienstunfähigkeit, Elternzeit etc.