Autor Thema: Eingruppierung Erstellung von Abschlüssen  (Read 2538 times)

Hasenpfötchen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Eingruppierung Erstellung von Abschlüssen
« am: 11.12.2020 07:16 »
Hallo Zusammen,

ich bin in meiner Behörde in Sachsen für die Erarbeitung von Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen zuständig. Es ist eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, die zudem noch mit wichtigen  Fristen versehen ist. Ich bin derzeit in die E 10 eingruppiert, möchte aber gern in die E 12 bzw. mindestens in die E 11. Außerdem übernehme ich zusätzliche Aufgaben wie z. B. Zahlungsverkehr, UST-Erklärungen, Statistiken und bin Hauptansprechpartner für den gesamten Bereich Buchhaltung. Ich besitze somit ein breitgefächertes Wissensspektrum. Weiterhin kontrolliere ich dauerhaft die Buchungen von meinen Kollegen und nehme ggf. selbst Korrekturen vor. Da ich weiß, dass die Eingruppierung allein von der Tätigkeitsbeschreibung abhängt, möchte ich diese gern so umschreiben, dass die Personalabteilung auf dieser Grundlage eine Höhergruppierung veranlassen kann. Kann mir jemand Tipps geben, wie man die Tätigkeitsbeschreibung so gestalten könnte, dass eine E 12/E 11 gerechtfertigt wäre? Übernimmt jemand vergleichbare Aufgaben und ist höher eingruppiert?   

Außerdem habe ich von Zulagen gehört, falls keine freie E 12/E 11 vorhanden ist. Kann mir jemand das Prinzip von Zulagen erklären? Ich weiß nur, dass wenn man Zulagen bekommt keine Anrechnung auf die Stufenlaufzeit der höheren Entgeltgruppe erfolgt.

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Eingruppierung Erstellung von Abschlüssen
« Antwort #1 am: 11.12.2020 08:48 »
Ob du in EG 10 eingruppiert bist oder eben nur so vergütet wirst sei mal dahingestellt.

Augenscheinlich hat dein AG im Rahmen der Bildng seiner Rechtsmeinung mind. 1/3 besondere Schwierigkeit und Bedeutung bei den Tätigkeiten erkannt. Um die EG 11 zu erreichen böte sich also an an den Zeitanteilen "zu drehen".

Woran willst du den das "Maß der Verntwortung" für das erreichen der EG 12 festmachen? Hier mal aus dem Definitionskatalog des BVA

3.13 „Maß der Verantwortung“
Die Tätigkeit der/des Beschäftigten muss sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 herausheben. Erheblich bedeutet hier, dass nur eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und damit eine besonders weit reichende, hohe Verantwortung diese Anforderung erfüllt. Das Tätigkeitsmerkmal „Maß der Verantwortung“ kann nur in einer Spitzentätigkeit des vergleichbar gehobenen Dienstes erreicht werden. Ein „erhebliches Herausheben“ durch das „Maß der Verantwortung“ liegt insbesondere dann vor, wenn Beschäftigte für große Arbeitsbereiche mit entsprechender Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern zuständig sind.



Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,376
Antw:Eingruppierung Erstellung von Abschlüssen
« Antwort #2 am: 11.12.2020 09:00 »
Hallo Zusammen,

ich bin in meiner Behörde in Sachsen für die Erarbeitung von Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen zuständig. Es ist eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, die zudem noch mit wichtigen  Fristen versehen ist. Ich bin derzeit in die E 10 eingruppiert, möchte aber gern in die E 12 bzw. mindestens in die E 11. Außerdem übernehme ich zusätzliche Aufgaben wie z. B. Zahlungsverkehr, UST-Erklärungen, Statistiken und bin Hauptansprechpartner für den gesamten Bereich Buchhaltung. Ich besitze somit ein breitgefächertes Wissensspektrum. Weiterhin kontrolliere ich dauerhaft die Buchungen von meinen Kollegen und nehme ggf. selbst Korrekturen vor. Da ich weiß, dass die Eingruppierung allein von der Tätigkeitsbeschreibung abhängt, möchte ich diese gern so umschreiben, dass die Personalabteilung auf dieser Grundlage eine Höhergruppierung veranlassen kann. Kann mir jemand Tipps geben, wie man die Tätigkeitsbeschreibung so gestalten könnte, dass eine E 12/E 11 gerechtfertigt wäre? Übernimmt jemand vergleichbare Aufgaben und ist höher eingruppiert?   

Außerdem habe ich von Zulagen gehört, falls keine freie E 12/E 11 vorhanden ist. Kann mir jemand das Prinzip von Zulagen erklären? Ich weiß nur, dass wenn man Zulagen bekommt keine Anrechnung auf die Stufenlaufzeit der höheren Entgeltgruppe erfolgt.

Ich glaube das du mit der E10 gut bedient bist.

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Eingruppierung Erstellung von Abschlüssen
« Antwort #3 am: 11.12.2020 10:04 »
Ich arbeite im TVÖD selbst in einem "vergleichbaren" Aufgabengebiet; Entgelt 9c. Tariflich sehe ich die besondere Schwierigkeit und Bedeutung laut SV....kritisch. Andere Forenteilnehmer(explizit spid) sind auch der Auffassung dass nicht mal guFK vorliegen.

In Bezug auf den TV-L würd ich Bastel so zustimmen. Dennoch ist es für den TE ja absolut eine Option an den Zeitanteilen zu drehen um die EG11 zu erreichen, denn 1/3 hat der AG ja augenscheinlich bejaht...


Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung Erstellung von Abschlüssen
« Antwort #4 am: 11.12.2020 10:26 »
Ich gehe davon aus, daß die Rechtsmeinung des AG, es läge eine E10 vor, sich nicht aus erfüllten Tätigkeitsmerkmalen, sondern aus demWunsch einer marktgerechten Vergütung ergibt...

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Eingruppierung Erstellung von Abschlüssen
« Antwort #5 am: 11.12.2020 10:28 »
Ist so. Für EG 9a kriegst du keinen "vernünftigen Buchhalter" .