Autor Thema: Zulage nach §14 TVöD  (Read 3191 times)

mumble

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Zulage nach §14 TVöD
« am: 11.12.2020 10:53 »
Hallo,
bemisst sich die Höhe der Zulage nach §14 TVöD bei Beschäftigten in der individuellen Endstufe wie im Tariftext angegeben nach §17 Abs. 4 Satz 1 oder nach §6 Abs. 4 Sätze 3 bis 5?

Spid

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Antw:Zulage nach §14 TVöD
« Antwort #1 am: 11.12.2020 11:24 »
Nach §17 Abs. 4 TVÖD, da die Voraussetzungen des §6 Abs. 4 Satz 3ff. TVÜ-VKA (Höhergruppierung) nicht gegeben sind.

mumble

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Antw:Zulage nach §14 TVöD
« Antwort #2 am: 11.12.2020 11:42 »
Ok, danke.
In der Kommentierung vom Rehmverlag steht, dass aus Sicht der Autoren keine Bedenken bestehen wenn die Regelung des § 6 TVÜ-VKA angewandt wird. Sie würde § 17 Abs. 4 TVöD ergänzen.

Ist halt nur deren Meinung und der Tariftext regelt es ja abschließend.

Spid

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Antw:Zulage nach §14 TVöD
« Antwort #3 am: 11.12.2020 12:07 »
Natürlich bestehen da keine Bedenken - denn der Tarifvertrag regelt ja nur die Mindestvergütung und es ist auch nicht zu erwarten, daß irgendeine Haushaltsprüfung deshalb ein Faß aufmacht.

mumble

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Antw:Zulage nach §14 TVöD
« Antwort #4 am: 14.12.2020 08:58 »
Naja, bei uns hat der Prüfungsverband schon ein Fass aufgemacht weil jeder Beschäftigte für einen Wert von 25 Euro im Jahr eine Veranstaltung besuchen darf. Wobei Topveranstaltungen ausgeschlossen sind. Begründung: Es ist eine außertarifliche Vergünstigung!

stefan77

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Antw:Zulage nach §14 TVöD
« Antwort #5 am: 15.12.2020 12:54 »
Naja, bei uns hat der Prüfungsverband schon ein Fass aufgemacht weil jeder Beschäftigte für einen Wert von 25 Euro im Jahr eine Veranstaltung besuchen darf. Wobei Topveranstaltungen ausgeschlossen sind. Begründung: Es ist eine außertarifliche Vergünstigung!

Der öffentliche Dienst gibt so viel Geld für seine Korrektheit aus (Controlling, Klagen wegen Kleinigkeiten, komplizierte Ausschreibungen, Mehrfach-Prüfungen, Statistiken Statistiken und noch mehr Statistiken, zahlreiche Hätte/Wenn/Aber-Auswertungen um jede noch so kleine Zahlung x-fach abzusichern). Da fallen so hohe Personalkosten an, dass die Einsparungen durch die Prüfungen um ein vielfaches übertroffen werden.