Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Freiberufliche Nebentätigkeit
Sozialarbeiter:
Moin,
ich bin Angestellter. TVL findet Anwendung.
Soweit ich weiß, muss ich Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber melden, da dieser dies grundsätzlich genehmigen muss. In der Vergangenheit hatte ich schon Mal kurze Minijobs (jeweils für wenige Tage als Freundschaftsdienste) als Nebentätigkeit, die ich im Vorwege angemeldet habe. Diese wurden genehmigt. Soweit war das bisher auch kein Problem.
Wie sieht das mit einer freiberuflichen Tätigkeit aus, die ich ja nicht mit einem Arbeitsvertrag belegen kann und auch noch nicht sagen kann, welchen Umfang diese annehmen wird (hängt ja auch von der Auftragslage ab...). Muss ich diese im Vorwege ebenfalls melden?
Gruß
Spid:
Nebentätigkeitem unterliegen keinen Genehmigungsvorbehalt, sie sind lediglich anzuzeigen, wenn sie gegen Entgelt ausgeübt werden - unabhängig davon, ob sie in abhängiger Beschäftigung oder freiberuflich ausgeübt werden.
Sozialarbeiter:
Top, Danke.
Sozialarbeiter:
Soweit so gut. Ich habe mit der Nebentätigkeit bereits begonnen und meinen Personalservice informiert. Die haben mir ein Formular geschickt, wo ich die Nebentätigkeit grob beschreiben sollte und mir von meinem direkten Vorgesetzten unterzeichnen lassen sollte. Das ist geschehen.
Nun habe ich ein Schrieb bekommen "Versagung der Ihnen angezeigten Nebentätigkeit" gemäß § 3 Abs. 4 TVL.
Neben viel Blabla wird vor allem das Argument genannt, die Nebentätigkeit könnte unter Umständen während meiner Kernarbeitszeit zwischen 9-15 Uhr anfallen. Dies ist auch soweit korrekt, da ich ggf. Gerichtstermine wahrnehmen müsste, die gerne mal zwischen 9 und 15 fallen. Allerdings habe ich das mit meinem direkten Vorgesetzen soweit abgeklärt. Soweit im Team die "Bereitschaft" gewährleistet ist, dürfte ich das mit unserem Gleitzeitguthaben so regeln, dass ich mal 2-3 Stunden fehle und dann wann anders nachhole. Nicht anders mache ich das bereits für die Uni, da ich nebenbei studiere, und die Seminare auch regelmäßig zwischen 9 und 15 Uhr stattfinden. Hier stört es den Personalservice auch nicht (oder sie wissen es einfach nicht).
Ist diese "Versagung" vom Personalservice also rechtens?
Spid:
Eine zeitliche Kollision stellt einen Versagensgrund dar.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version