Autor Thema: Wallbox für Mitarbeiter: Kostenfreie private Nutzung - Regelung?  (Read 1879 times)

Raver

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Moin,
Vorgabem:
Wir sind eine Körperschaft öffentlichen Rechts in SChleswig-Holstein
Wir haben sowohl Beamte als auch tariflich Beschäftigte.
Wir haben eine Wallbox in der Garage für das Dienstfahrzeug - und aktuell 2 Mitarbeitende mit eigenem Elektrofahrzeug die auf dem gleichen Parkplatz stehen.

Es kam die Frage auf ob diese ihre -privaten- Fahrzeuge bei freien Kapazitäten an der -betrieblichen- Ladestation laden dürfen.

Ist dafür eine Regelung / Betriebsvereinbarung zu schaffen?
Vielleicht hat ein mitlesender Betrieb  (öffentlichen Rechts) ja Lust mir seine Regelung (auszugsweise) mal zur Verfügung zu stellen.
Muss hier zw. Mitarbeitenden tariflich und Beamten differenziert werden?

Ich habe die Sache mit der Einkommenssteuer gelesen bin aber unschlüssig weil da ja steht "sofern das zusätzlich" bezahlt wird. Ist das ohne Regelung zulässig? Damit bekämen die ja "Extra Entgelt" ?
Ich kann mich erinnern das es schon Diskussionen darüber gab ob ein Mitarbeiter sein Handy (privat) laden darf da er ja damit Strom vom Betrieb bekommen würde, von Laptops mal ganz zu schweigen....


Firematthias

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Hallo,

also wir haben eine ähnliche Situation und uns ist aktuell noch das "tanken" von privat Fahrzeugen gänzlich untersagt. Mit der Begründung (steuer- und sozialrechtliche Probleme). Laienhaft erklärt fällt wohl bei Behörden keine bzw. weniger Steuer an und es wären ggf. Sachleistungen oder Geldwertevorteile, die entsprechend berücksichtigt werden müssen.

Was wohl aktuell seitens der Gewerkschaften im Personalrat beabsichtigt ist, ist wohl die Bereitstellung von extra Säulen und ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Pächter und Mitarbeitern. So wie es beispielsweise bei unseren Kantinen jetzt schon ist. Alles andere führt wohl zu Problemen und wäre aktuell strafbewährt, soweit es angezeigt wird.