Autor Thema: ballungsraumzulage münchen tv-l  (Read 12640 times)

öfföff

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 497
Antw:ballungsraumzulage münchen tv-l
« Antwort #15 am: 21.12.2020 11:30 »
Von welcher Ballungsraumzulage sprichst du?

die Zulage die man bekommt, wenn er in überteuerter Stadt wohnt

Ist deine große Schwester männlich?

ike

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 306

Doso

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 95
Antw:ballungsraumzulage münchen tv-l
« Antwort #17 am: 22.12.2020 21:24 »
Die eigentliche "Ballungsraumzulage" wurde ja schon verlinkt. Erhalten halt letztlich nur Leute mit niedrigerem Einkommen soweit ich das verstanden habe.

Die Stadt München und wohl auch weitere Arbeitgeber im Landkreis und drum rum haben
eine übertarifliche Geschichte über den TVöD hinaus. Die Münchenzulage oder halt entsprechende andere Regelungen. Zumindest ging das 2019/2020 durch die Medien. Arbeitnehmer beim Land (TVL) die in München etc. arbeiten haben da aber einfach schlicht Pech gehabt, falscher Arbeitgeber und so.

MBW

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:ballungsraumzulage münchen tv-l
« Antwort #18 am: 31.12.2020 13:40 »
Ergänzend ein Beitrag aus Berlin zum Thema Ballungsraumzulage, da München gewissermaßen die Blaupause dafür war. Mit Wirkung zum 1.11.2020 gibt es auch eine Ballungsraumzulage in Berlin. Diese beträgt 150,00 Euro brutto und kann ggf. auch gesplittet werden in ein Firmenticket für den Bereich AB und der Rest als Bruttozahlung (Ballungsraum-Zulage), was ca. 90 Euro brutto ausmacht. Die Ballungsraumzulage ist kein Bestandteil des Tarifvertrages. Aus diesem Grunde gibt und gab es auch Streß in Berlin, wie ich aus informierten Gewerkschaftskreisenauch weiß, ebenso in München.

Die Ballungsraumzulage ist eine Entscheidung der politischen Mandatsträger - in München wie in Berlin. Sie ist sozusagen ein "On-Top" auf den Tarifvertrag. Aus diesem Grunde hat in Berlin die zuständige Kommission Bund Deutscher Länder, die federführend den TV-L aushandelt, auch moniert und gedroht. Zunächst ganz massiv: Berlin solle die Ballungsraumzulage zurücknehmen, ansonsten drohe der Rauswurf aus der Tarifgemeinschaft. Nachdem man man das Thema Zulage über die Medien gegenüber den 135.000 Beschäftigten schon seit über einem 1 Jahr vorher immer und immer wieder verkündet hat wollte die Politik zunächst zurückrudern, was natürlich zu erheblichen Protest geführt hat. Der Kompromiss: Berlin zahlt die Ballungsraumzulage, muss diese aber spätestens 2025 einstellen, da sonst der Rauswurf aus dem TV-L droht.

Damit hat Berlin reichlich Erfahrung. Als der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, seinerzeit den oft zitierten Satz unters Volk brachte "Berlin ist arm, aber sexy", trat die seinerzeitige Regierung des Landes Berlin prompt aus dem TV-L aus. Die Folge: 12 Jahre gab es in Berlin keine Gehaltsverhandlungen, die Gehälter wurden eingefroren. Insofern weiß man hier in Berlin schon, was ein Rauswurf bedeutet. Die 150 Euro brutto mehr, könnten uns irgendwann teuer zu stehen kommen. Soweit zum Gesamtkontext des Themas. Aber theoretisch kann jedes Land, zB. der Stadtstaat Hamburg sagen wir legen was zum Tarifvertrag dazu. Man muss also nur grundsätzlich wissen: Die gesamte Konstruktion dieser Art Zulage hat nicht im geringsten etwas mit Anspruch und Tarifvertrag zu tun. Wenn also im Sept 2021 in Berlin auch die neue Landesregierung gewählt wird, und dieser egal ist, ob sie sich mit den 135.000 Berliner Beschäftigten anlegt, dann kündigt sie die aktuelle Ballungsraum-Zulage vorzeitig und stellt die Zahlung umgehend ein. In einem laufenden Tarifvertrag kann man diesen nicht einfach kündigen, eine Ballungsraumzulage hingegen sehr wohl - da der Vertragspartner eben ein anderer ist. Insofern sage ich als Berliner: Ich nehme die Zulage jetzt mit, weiß aber, dass sie jederzeit eingestellt werden kann.

JC83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 910
Antw:ballungsraumzulage münchen tv-l
« Antwort #19 am: 02.01.2021 08:26 »
...

Bei den besagten 135.000 Beschäftigten sind auch die Beamten mit dabei; hier hatte Berlin ja kein Problem, die HSZ per Gesetz zu regeln; das Problem war und ist nun, dass man den Beamten nicht ohne Weiteres die Zulage zahlen kann, und den TB nicht, nur weil die TdL nun droht.

Davon ab, verdiene ich durch die HSZ jetzt erstmals mehr als im TVöD Bund (selbst mit den Steigerungen ab 1.4.), dasi ts doch schon einmal was.

Zimm

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:ballungsraumzulage münchen tv-l
« Antwort #20 am: 02.01.2021 10:56 »
das Problem war und ist nun, dass man den Beamten nicht ohne Weiteres die Zulage zahlen kann, und den TB nicht, nur weil die TdL nun droht.

Der Berliner Senat hat kein Problem damit, an den Hochschulen nur den Beamten die Ballungsraumzulage zu zahlen, während die Tarifbeschäftigten keine Zulage erhalten. Dein Argument erscheint mir daher unlogisch.

Spid

  • Gast
Antw:ballungsraumzulage münchen tv-l
« Antwort #21 am: 02.01.2021 11:03 »
Was hat der Berliner Senat mit den AN der Hochschulen zu tun?

Muenchner82

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 292
Antw:ballungsraumzulage münchen tv-l
« Antwort #22 am: 06.01.2021 11:42 »
Bei welcher Behörde arbeitet die Dame? Es gibt Landesbehörden bei denen die "Ballungsraumzulage" auch Beschäftigten bezahlt wird.