Ergänzend ein Beitrag aus Berlin zum Thema Ballungsraumzulage, da München gewissermaßen die Blaupause dafür war. Mit Wirkung zum 1.11.2020 gibt es auch eine Ballungsraumzulage in Berlin. Diese beträgt 150,00 Euro brutto und kann ggf. auch gesplittet werden in ein Firmenticket für den Bereich AB und der Rest als Bruttozahlung (Ballungsraum-Zulage), was ca. 90 Euro brutto ausmacht. Die Ballungsraumzulage ist kein Bestandteil des Tarifvertrages. Aus diesem Grunde gibt und gab es auch Streß in Berlin, wie ich aus informierten Gewerkschaftskreisenauch weiß, ebenso in München.
Die Ballungsraumzulage ist eine Entscheidung der politischen Mandatsträger - in München wie in Berlin. Sie ist sozusagen ein "On-Top" auf den Tarifvertrag. Aus diesem Grunde hat in Berlin die zuständige Kommission Bund Deutscher Länder, die federführend den TV-L aushandelt, auch moniert und gedroht. Zunächst ganz massiv: Berlin solle die Ballungsraumzulage zurücknehmen, ansonsten drohe der Rauswurf aus der Tarifgemeinschaft. Nachdem man man das Thema Zulage über die Medien gegenüber den 135.000 Beschäftigten schon seit über einem 1 Jahr vorher immer und immer wieder verkündet hat wollte die Politik zunächst zurückrudern, was natürlich zu erheblichen Protest geführt hat. Der Kompromiss: Berlin zahlt die Ballungsraumzulage, muss diese aber spätestens 2025 einstellen, da sonst der Rauswurf aus dem TV-L droht.
Damit hat Berlin reichlich Erfahrung. Als der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, seinerzeit den oft zitierten Satz unters Volk brachte "Berlin ist arm, aber sexy", trat die seinerzeitige Regierung des Landes Berlin prompt aus dem TV-L aus. Die Folge: 12 Jahre gab es in Berlin keine Gehaltsverhandlungen, die Gehälter wurden eingefroren. Insofern weiß man hier in Berlin schon, was ein Rauswurf bedeutet. Die 150 Euro brutto mehr, könnten uns irgendwann teuer zu stehen kommen. Soweit zum Gesamtkontext des Themas. Aber theoretisch kann jedes Land, zB. der Stadtstaat Hamburg sagen wir legen was zum Tarifvertrag dazu. Man muss also nur grundsätzlich wissen: Die gesamte Konstruktion dieser Art Zulage hat nicht im geringsten etwas mit Anspruch und Tarifvertrag zu tun. Wenn also im Sept 2021 in Berlin auch die neue Landesregierung gewählt wird, und dieser egal ist, ob sie sich mit den 135.000 Berliner Beschäftigten anlegt, dann kündigt sie die aktuelle Ballungsraum-Zulage vorzeitig und stellt die Zahlung umgehend ein. In einem laufenden Tarifvertrag kann man diesen nicht einfach kündigen, eine Ballungsraumzulage hingegen sehr wohl - da der Vertragspartner eben ein anderer ist. Insofern sage ich als Berliner: Ich nehme die Zulage jetzt mit, weiß aber, dass sie jederzeit eingestellt werden kann.