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Tätigkeitsbeschreibung/Eingruppierung E6 nach E7 obwohl vorher E9m

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Organisator:

--- Zitat von: Kathi am 14.12.2020 12:46 ---Die vorherige Bearbeiterin ist Beamtin im mittleren Dienst und war auf dieser Stelle mit einer A9m eingestuft.

Der Aufgabeninhalt und auch die Zeitanteile wurden von der Personalabteilung 1:1 übernommen.

Ist die A9m mit der E9a gleichzusetzen oder mit einer E8?

--- End quote ---

Nein.

Es besteht (so gut wie) kein Zusammenhang zwischen Beamtenbesoldung und Eingruppierung. Tätigkeiten eines Beamten A9m können problemlos zu einer Eingruppierung nach E 6 führen, genauso können Tätigkeiten nach E9a zu einer Besoldung nach A 6 führen.

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