Guten Morgen,
1. muss eine Abordnung in Schriftform zugegangen sein, also auf postalischem Weg per Poststück mit Originalunterschrift, oder reicht hierfür eine E-Mail des Personalamtes aus?
2. eine Anhörung des Abzuordnenden innerhalb der selben Verwaltung (lediglich in ein anderes Amt) muss erst bei Abordnung für mehr als 6, oder bereits mehr als 3 Monate erfolgen?
Vielen Dank für eure Infos vorab & eine besinnliche Weihnachtszeit!
Grüße