Autor Thema: E12-Aufgaben seit Mai 20, Antrag auf Höhergruppierung erst nach Stufenaufstieg?  (Read 3035 times)

foxx1

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Hallo zusammen,

ich habe derzeit eine E11 und bin in Stufe 3. Den Stufenaufstieg in die 4 hätte ich im November 2021.
Seit Mai 2020 habe ich die Aufgaben meiner ehemaligen Sachgebietsleiterin übernommen, die in Rente gegangen ist. Es sind jetzt also E12-Aufgaben.
Ich habe bisher die Füße bzgl. Höhergruppierung stillgehalten, da ich bei einem sofortigen Antrag in meiner Stufe zurückgesetzt werden würde und demzufolge einen finanziellen Nachteil erleiden würde.

Ich frage mich nun wie ich vorgehen soll. Soll ich tatsächlich erst im November 2021 den Antrag auf Höhergruppierung einreichen, um der Stufenrücksetzung zu entgehen? Oder könnte ich den auch früher einreichen mit der Hoffnung, dass die Stellenbewertung im Personalamt bis mindestens November 2021 dauert?

Wenn ich in einem zum November 2021 eingereichten Antrag auf Höhergruppierung vermerke, dass ich die qualifzierenden Aufgaben bereits im Mai 2020 übernommen habe, erhalte ich dann eine Rückzahlung für 6 Monate oder sogar mehr?

Bin für jede Hilfe dankbar, gerne auch Links zu bereits besprochenen Themen hier. Habe zwar die SuFu genutzt, aber keinen exakt ähnlichen Fall gefunden.

Viele Grüße und Danke!
Foxx

Spid

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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich, sondern schlicht und ergreifend völlig unbeachtlich.

was_guckst_du

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...außerdem wird stufengleich höhergruppiert...und auch daran denken, dass Ansprüche aus dem TVöD nach 6 Monaten verjähren...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Lars73

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Für den Zeitpunkt der Höhergruppierung kommt es alleine darauf an wann die höherwertigen Aufgaben dauerhaft übertragen wurden. Auch wenn du dich im November 2021 meldest kann es sein, dass ein eventueller Eingruppierungsirrtum Rückwirkend korrigiert wird. Anträge etc. sind da unerheblich.

Sinnvoll dürfte es sein mit dem Vorgesetzten das Gespräch zu suchen. Eventuell kann man sich auf Führung auf Probe bis November 2021 einigen. Ist es denn unstrittig, dass du Aufgaben nach E12 dauerhaft übertragen bekommen hast, oder vermutet du es nur weil die Vorgängerin so bezahlt wurde?

foxx1

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Für den Zeitpunkt der Höhergruppierung kommt es alleine darauf an wann die höherwertigen Aufgaben dauerhaft übertragen wurden. Auch wenn du dich im November 2021 meldest kann es sein, dass ein eventueller Eingruppierungsirrtum Rückwirkend korrigiert wird. Anträge etc. sind da unerheblich.

Sinnvoll dürfte es sein mit dem Vorgesetzten das Gespräch zu suchen. Eventuell kann man sich auf Führung auf Probe bis November 2021 einigen. Ist es denn unstrittig, dass du Aufgaben nach E12 dauerhaft übertragen bekommen hast, oder vermutet du es nur weil die Vorgängerin so bezahlt wurde?

Führung auf Probe gibt es wohl nur auf dem Papier, aber wirklich genutzt hat dies noch niemand hier.

Ja, es ist unstrittig. Abteilungsleiter und Amtsleiter haben mir bereits versichert, dass eine E12 für mich gewünscht, da ich die Aufgaben dauerhaft übernehmen werde.

Jetzt mache ich mir ja noch mehr in die Hosen, wenn ich - wie ich ursprünglich überlegt habe - den Antrag erst zum Nov 21 stelle und dann doch wieder 3 Jahre in der Stufe 3 klemme.

Spid

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Was für ein Antrag? Was an
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich, sondern schlicht und ergreifend völlig unbeachtlich.
hast Du nicht verstanden?

foxx1

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Was für ein Antrag? Was an
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich, sondern schlicht und ergreifend völlig unbeachtlich.
hast Du nicht verstanden?

Den gesamten Satz.

Ich habe mich eventuell auch etwas unklar ausgedrückt. Es ist eigentlich nicht ein Antrag auf Höhergruppierung sondern die Erstellung einer neuen Stellenbeschreibung mit den neuen Aufgaben. Für mich ist das aber der Wisch zur Höhergruppierung

Gruß

Spid

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Stellen und deren Beschreibung sind tariflich unbeachtlich. Du bist entsprechend Deiner auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

foxx1

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Stellen und deren Beschreibung sind tariflich unbeachtlich. Du bist entsprechend Deiner auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

Welche Empfehlung gibst Du dann Tarifbeschäftigten, die in einer ähnlichen Situation sind?

Die neue Stellenbeschreibung wird von mir zwingend verlangt.

Spid

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Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und wird zwischen den Parteien - und nicht mit irrelevantem, subalternen Führungspersonal - vereinbart. Ist sie nicht vereinbart, gibt es sie nicht - und man begeht mit einer Abweichung von der auszuübenden Tätigkeit einen abmahnwürdigen Tatbestand, die Verabredung mit subalternem Führungspersonal zur Unbotmäßigkeit ändert daran nichts. Ist sie vereinbart, ist man entsprechend eingruppiert.

Zu raten ist also, sich nicht zur Unbotmäßigkeit zu verabreden, sondern mit dem AG über den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zu verhandeln.

Dienstbeflissen

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Wenn die neuen ausübenden Tätigkeiten deine Eingruppierung berühren, stellt dies eine Vertragsänderung dar, die logischerweise auch Deiner - wenigstens implizierten - Zustimmung bedarf.

Also lehne die Übertragung der neuen Aufgaben ab bis der Stufenaufstieg erfolgt ist und verhandle erst danach die Aufgaben bzw. Stelle den „Höhergruppierungsantrag“ mit Tätigkeitsdarstellung. Ist ja auch eine Form der Verhandlung.

Deine tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten sind für die Eingruppierung unbeachtlich. Und wenn sich niemand daran stört, dass Du schon E12 würde Tätigkeiten ausübst ist es da ebenfalls.

Dienstbeflissen

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Du könntest alternativ auch der Änderung deiner Tätigkeiten zum jetzigen Zeitpunkt resp. zum 20. Mai zustimmen und parallel einen vorzeitigen Stufenaufstieg aushandeln. Ist je nach AG mehr oder weniger kompliziert.