Hallo zusammen,
ich habe derzeit eine E11 und bin in Stufe 3. Den Stufenaufstieg in die 4 hätte ich im November 2021.
Seit Mai 2020 habe ich die Aufgaben meiner ehemaligen Sachgebietsleiterin übernommen, die in Rente gegangen ist. Es sind jetzt also E12-Aufgaben.
Ich habe bisher die Füße bzgl. Höhergruppierung stillgehalten, da ich bei einem sofortigen Antrag in meiner Stufe zurückgesetzt werden würde und demzufolge einen finanziellen Nachteil erleiden würde.
Ich frage mich nun wie ich vorgehen soll. Soll ich tatsächlich erst im November 2021 den Antrag auf Höhergruppierung einreichen, um der Stufenrücksetzung zu entgehen? Oder könnte ich den auch früher einreichen mit der Hoffnung, dass die Stellenbewertung im Personalamt bis mindestens November 2021 dauert?
Wenn ich in einem zum November 2021 eingereichten Antrag auf Höhergruppierung vermerke, dass ich die qualifzierenden Aufgaben bereits im Mai 2020 übernommen habe, erhalte ich dann eine Rückzahlung für 6 Monate oder sogar mehr?
Bin für jede Hilfe dankbar, gerne auch Links zu bereits besprochenen Themen hier. Habe zwar die SuFu genutzt, aber keinen exakt ähnlichen Fall gefunden.
Viele Grüße und Danke!
Foxx