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Kündigungsfrist und Stufenlaufzeit Arbeitgeberwechsel innerhalb TV-L

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tjYX1988:
Hallo zusammen,

derzeit arbeite ich an einer Hochschule in BW (TV-L) und bin in EG10, Stufe 2 eingruppiert. Nun will ich zu einem anderen Arbeitgeber des TV-L wechseln. Die Stelle ist in EG 9b eingruppiert.

Frage 1: Ist eine Kündigung überhaupt vonnöten, da es sich ja bei einem Wechsel weiterhin um denselben Arbeitgeber (Land BW) handelt oder wäre es eine Umsetzung? Ich hätte eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende.

Frage 2 bezieht ich auf die Stufenlaufzeit. Es heißt hier: „Bei einem Wechsel des Arbeitgebers wird die in der Vortätigkeit erreichte Entgeltstufe nicht übernommen. Es kann allerdings die Berufserfahrung in der Vortätigkeit bis zur Stufe 3 anerkannt werden.“ Meine komplette Berufserfahrung (einschlägige BE + förderliche Zeiten eines privaten AG) sind insgesamt 3 Jahre. Das wäre dann eine Eingruppierung in EG 9b/Stufe 3?


Ich wäre sehr dankbar für eure Meinungen und Hilfe  :)

Viele Grüße
C.

Spid:
Die Schilderung ist inkonsistent. Mal wird ein AG-Wechsel behauptet, dann handelt es sich um denselben AG.

tjYX1988:
Danke für den Hinweis.
Der Wechsel würde von einer Hochschule (dem TV-L unterstellt) an ein Museum (dem TV-L unterstellt) erfolgen.

Spid:
Die Anwendung eines Tarifvertrags ist nicht maßgeblich dafür, ob es sich um denselben AG handelt.

tjYX1988:
Danke für deine Antwort.

Was heißt das konkret bzgl. meinen zwei Fragen?

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