Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist und Stufenlaufzeit Arbeitgeberwechsel innerhalb TV-L
Spid:
Es kommt darauf an, ob es sich um denselben oder zwei unterschiedliche AG handelt.
tjYX1988:
Zwei unterschiedliche AG.
Pukki:
Ich dachte, der AG wäre in beiden Fällen das Land BW. Also entweder stimmt der Ausgangspost nicht oder der Hinweis im letzten Post...
tjYX1988:
Es sind zwei Dienststellen des Landes Baden-Württemberg. Entschuldigung, dass ich diese als "Arbeitgeber" deklariert habe.
Das Land BW bleibt Arbeitgeber.
Spid:
--- Zitat von: tjYX1988 am 16.12.2020 16:49 ---Zwei unterschiedliche AG.
--- End quote ---
Also muß selbstverständlich das Arbeitsverhältnis beendet werden. Anspruch bei Einstellung besteht auf Stufe 1, da keine einschlägige Berufserfahrung geschildert worden ist. Eine Zuordnung zu Stufe 3 ist möglich, wenn förderliche Zeiten der Berufsausübung im Umfang von mindestens 3 Jahren vorliegen.
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