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[Allg] 4 Monate vor Lebenszeitverbeamtung Dienstherrenwechsel
Lisa4321:
Danke für die Antwort. Ich habe ein bisschen Angst davor, dass mein Dienstherr "beleidigt" Ist und mir eine schlechte Beurteilung ausstellt und diese die Verbeamtung auf Lebenszeit verhindert. Ist das so einfach möglich?
Macht es Sinn, sich vorher von einem Anwalt rechtlich beraten zu lassen?
OnkelConny:
Du brauchst weniger Sorgen haben, als dass du sie dir gerade machst.
Eine Beurteilung auf Bewährung für die Lebenszeitverbeamtung ist weniger dramatisch als Beurteilungsrunden (bei denen mitunter der Nasenfaktor entscheidet). Sollte dein Vorgesetzter Probleme mit deiner Bewährung haben, sollte er/sie dies ggf. frühzeitig mit dir kommuniziert haben. Letztlich geht es ja nur um eine Ja/Nein-Entscheidung, die auch - bei negativem Votum - begründet werden muss. Die Fälle, die ich kenne, bei denen eine Bewährung etwas auf der Kippe standen, wurden schon bei der ersten Beurteilung nach einem Jahr in der Probezeit auf eine andere Stelle gesetzt, um die Bewährung sicherzustellen. Wenn du schon 2,5 Jahre deine Stelle ohne Schwierigkeiten besetzt hast, kann einer Bewährung nichts im Wege stehen (außer vielleicht eine Straffälligkeit o.ä.).
Die Personalentwicklung ist hierbei kein Kriterium (so viel Professionalität sollte bei Vorgesetzten gegeben sein).
Lisa4321:
Danke für die ausführliche Nachricht. Ich bin leider erst seit Februar 2020 auf der Stelle. Ich musste in der Probezeit schon einmal den Dienstherren wechseln, weil ich ein Baby bekommen habe und umgezogen bin. Die aktuelle Stelle war also eher eine Entscheidung aufgrund familiären Gründen...
Meine Beurteilungen bei dem vorherigen Dienstherren und ein Mitarbeitergespräch bei meinem jetzigen (Juni 2020) waren alle positiv.
Ich würde die Stelle auch nicht wechseln, aber ich habe nun wirklich eine Stelle/Bereich gefunden, für den ich mich immer interessiert habe. Und nun auch noch den Zuschlag erhalten!
Kann mir der zweite Wechsel/kurze Zeit beim jetzigen Dienstherren zum Verhängnis werden?
OnkelConny:
Auch das ist kein Problem. Würden sich Probleme hinsichtlich der Bewährung ergeben, sollte der Dienstherr vorher bereits tätig werden. Letztlich hat dein Vorgesetzter nichts davon, dir hier irgendwelche Probleme zu bereiten.
Bezüglich deiner neuen Stelle solltest du aber in Betracht ziehen, den Wechsel erst nach erfolgter Lebenszeitverbeamtung vorzunehmen. In der Regel wirst du bei einem Dienstherrenwechsel erst abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung (inklusiver einer Probezeit). Sollte die neue Stelle - aus welchen Gründen auch immer - nicht funktionieren, dann ist es a) einfacher bereits als Lebenszeitbeamter zurückzukehren und b) kommen keine weiteren Komplikationen hinzu, wer die Bewährung zu erteilen hat (und es deshalb mglw. weitere Verzögerungen geben könnte). Ich würde dies so bei deiner neuen Stelle ansprechen.
Feidl:
Die Beurteilung bezieht sich auf die komplette Probezeit. Da du wohl drei Dienstherrn haben wirst, muss jeder ein Votum abgeben. Bei deinem neuen Dienstherrn bist du nur 3 Monate in Probezeit. Selbst wenn er für die Zeit ein schlechte Beurteilung abgeben sollte, kann es nur geringe Auswirkungen auf die Gesamtbeurteilung haben.
Falls es zu Problemen mit der Bewährung kommen könnte, muss dies auch schon in der Zwischenbeurteilung erläutert sein. Da deine bisherigen Beurteilungen aber gut waren, kann es fast nicht sein, dass die Bewährung verwehrt wird.
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