Autor Thema: [BY]Verkürzung der Probezeit  (Read 1538 times)

Techniker37

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[BY]Verkürzung der Probezeit
« am: 17.12.2020 12:43 »
Hallo,
ich bin seit 01.07.2019 im öffentlichen Dienst tätig und seit 01.07.2020 Beamter auf Probe.
Ich habe keine Führungsfunktion und bin im technischen Dienst A7 (Bayern) eingesetzt.
Außerdem besitze ich eine Gleichstellung, die bis zur Lebenszeiternennung gilt.
Unter welchen Voraussetzungen kann die Probezeit verkürzt werden? Regulär würde diese bis Feb 2022 laufen.

Vielen dank!

bettelmusikant

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Antw:[BY]Verkürzung der Probezeit
« Antwort #1 am: 17.12.2020 14:13 »
Eine Verkürzung für Ämter mit nichtleitender Funktion ist nicht vorgesehen. Es könnten höchstens Zeiten angerechnet werden. Siehe dazu §§ 12 und 15 Leistungslaufbahngesetz