Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Werkstudent oder nicht?
WNAW:
Hey Leute,
ich arbeite in Schleswig-Holstein als Vertretungslehrkraft an einer berufsbildenden Schule und habe ein Stundendeputat von 12 Unterrichtsstunden. Engeltet werde ich mit E11 Stufe 1. Vollzeit wäre demnach 27 Stunden/Woche. Ich würde gerne wissen ob ich nunmehr Werkstudent bin oder nicht? Schließlich darf ich die 20 Arbeitszeitstunden/Woche nicht überschreiten und als Lehrkraft gilt wohl eine besondere Rechnungsgrundlage.
Vielen lieben Dank!!
AndreasG:
Was steht denn im Arbeitsvertrag?
Wird das Gehalt nach E11 Stufe 1 Voll gezahlt?
WNAW:
Im Arbeitsvertrag steht darüber nichts. Nur das Stundendeputat von 12 Stunden. Ja die 12 Stunden werden nach E 11 Niveau 1 entgeltet.
AndreasG:
Also 100% des Gehalts nach E11?
Das spricht imho gegen eine Werksstudententätigkeit.
Bei 50% hätte man damit argumentieren können dass die tarifliche Stundenzahl bei einer halben Stelle unter der Grenze von 20 Stunden für Werksstudenten liegt.
Vor allem wenn im Arbeitsvertrag steht "Vertretungslehrkraft" ist es definitiv nichts mit Werksstudententätigkeit. Da müsste dann der AV über eine Stelle als "Werksstudent" oder "studentische Hilfskraft" lauten.
Und für Lehrkräfte gilt keine besondere Regelung bezüglich des Status als Werksstudent. Das Referendariat ist Teil des Studiums und keine Tätigkeit als Werksstudent.
Isie:
Falls die entsprechenden Vollzeitkräfte mindestens 24 Stunden wöchentlich leisten müssen, dürfte es passen. Ansonsten vermutlich nicht. Schau mal im Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung.
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