Sehr geehrte Community,
ich habe kürzlich als Gesundheits- & Krankenpfleger auf einer Intensivstation eines kommunalen Krankenhauses (Bayern) begonnen (EG P8 Stufe II nach TVöD-K) und habe Fragen zur Berechnung des Zeitzuschlags an Nachtdiensten.
Nach meinem Verständnis sollte es an einem Nachdienst, der Sonntag um 20:30 Uhr beginnt und bis 06:30 Uhr Montag andauert, laut § 8 Zuschläge von 20% für Nachtdienste von 21:00 - 06:00 Uhr, und für Sonntage bis 24 Uhr in Höhe von 25% geben. Außerdem wird laut § 8 nur der höchste Zuschlag gezählt.
Ist diese Rechnung folglich korrekt?: 20:30 - 24:00 (3,5 Nettostunden) Sonntagszuschlag und von 0:00 - 06:00 (5,25 Nettostunden abzgl. Pause) Nachtzuschlag.
Zur Berechnung von Zuschlägen wird das Stundenentgelt der Stufe 3 herangezogen: "18,82 €"
1.) 3,5 * 0,25 * 18,82 € = 16,47 € 2.) 5,25 * 0,20 * 18,82 € = 19,76 => Summe: 36,23 € Zuschlag.
Ist diese Rechnung korrekt?
a) Außerdem habe ich auf unterschiedlichen Plattformen gelesen, dass Dienste an Feiertagen oder Sonntagen, die *vor Mitternacht beginnen* bis 4:00 Uhr weiterhin als Feiertage/Sonntage zuschlagsberechtigt anzusehen sind und dann von 04:00 - 06:00 Uhr anschließend Nachtzuschlagsberechtigt.
b) ...dass für Nachtdienste von 0:00 - 04:00 den doppelten, also 40% Nachtzuschlag gelte.
Sowohl zu a) + b) konnte ich nicht wirklich erkennen, ob sie für den TVöD-K Pflege Gültigkeit haben oder eben nicht.
Mit freundlichen Grüßen
&
Bleibt gesund