Ist es eine Höhergruppierung bei dem gleichem AG?
(in welcher Stufe bist du in der EG11?)
Bei einer Höhergruppierung würdest du von EG11 Stufe 5 oder 6, in die EG14 Stufe 5 kommen.
Genauso wie du in die Stufe 5 der EG12 kommen würdest.
Die Stufe 6 könnte man dir nur via Zulage nach §16.5. gewähren.
Wenn es eine Einstellung beim neuem AG ist und die Stelle tatsächlich eine EG15 ist, dann hättest du Anspruch auf die EG14S1, der Rest rein vom Willen des AG abhängig, gleiches gilt für die EG12 Einstellung.
Sofern du ausreichend Zeiten gearbeitet hast, könnte der AG jedoch dir förderliche Zeiten anerkennen, wenn er also dir sie bis zur Stufe 5/6 bei der EG12 anerkennt, dann kann er es genauso bei der EG14.
Also ich würde an deiner Stelle einfach mal die Einstellung annehmen, sofern du halt die Stufe 5/6 "geschenkt" bekommst. Dann mich kundig machen, ob der AG sich bzgl. der EG irrt und nach der Probezeit entsprechend das höhere Entgelt einfordern.