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Leitung Eingruppierung TV-L/AT

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Spid:
Nein, es bedeutet, wenn der AG Dich eingestellt hat und bei der Einstellung förderliche Zeiten von x Jahren bei der Stufenzuordnung berücksichtigt hat, hat er sein diesbezügliches Ermessen ausgeübt und ist daran gebunden, auch wenn bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage festgestellt wird, daß Du nicht in E12 sondern in E14 eingruppiert bist.

Albusiju:
Ja, ich meinte das Gleiche, nur ohne Klage ;-)
Danke erst einmal für den Tipp. Das hilft. Die Frage ist, ob man sich/ich mich „traue“ diesen Weg zu gehen.
Da ich damit bisher keinerlei Erfahrung habe. Ist das ein aufwendiges Procedere?

Spid:
Eine Eingruppierungsfeststellungsklage ist nicht aufwendiger als jede andere Feststellungsklage vor einem ArbG, der Schwierigkeitsgrad liegt aber vergleichsweise hoch.

WasDennNun:
Ist es eine Höhergruppierung bei dem gleichem AG?
(in welcher Stufe bist du in der EG11?)
Bei einer Höhergruppierung würdest du von EG11 Stufe 5 oder 6, in die EG14 Stufe 5 kommen.
Genauso wie du in die Stufe 5 der EG12 kommen würdest.
Die Stufe 6 könnte man dir nur via Zulage nach §16.5. gewähren.

Wenn es eine Einstellung beim neuem AG ist und die Stelle tatsächlich eine EG15 ist, dann hättest du Anspruch auf die EG14S1, der Rest rein vom Willen des AG abhängig, gleiches gilt für die EG12 Einstellung.

Sofern du ausreichend Zeiten gearbeitet hast, könnte der AG jedoch dir förderliche Zeiten anerkennen, wenn er also dir sie bis zur Stufe 5/6 bei der EG12 anerkennt, dann kann er es genauso bei der EG14.

Also ich würde an deiner Stelle einfach mal die Einstellung annehmen, sofern du halt die Stufe 5/6 "geschenkt" bekommst. Dann mich kundig machen, ob der AG sich bzgl. der EG irrt und nach der Probezeit entsprechend das höhere Entgelt einfordern.

Albusiju:
Ist der gleiche AG. Zum Zeitpunkt der Aufnahme d Tätigkeit bin ich seit 2 Monaten E11/4. Wird ein komplett neuer Vertrag mit neuen Konditionen (bspw. Befristung mit Mglk der Wiederbestellung usw.)
Kann man das höhere Entgelt nach Einstellung auch mit Antrag auf Höhergruppierung versuchen einzufordern oder muss es direkt die Klage sein?

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