Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Leitung Eingruppierung TV-L/AT

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Spid:
Da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, ist die Eingruppierung, die sich rechtlich ergibt, auch jene, die sich tatsächlich ergibt. Der Umstand, daß TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, ist im Tarifregime des TV-L ein stets gültiges Verum.

WasDennNun:

--- Zitat von: Albusiju am 19.12.2020 14:21 ---Es ist hier anders. Das dies rechtlich so sein mag, versteh ich. Trifft hier so aber nicht zu. Führt dann an dieser Stelle zu weit... Trotzdem danke

--- End quote ---
Seltsame Aussage!
Also dürfen die frei nach Wunsch ihre Bezahlung auswürfeln, oder müssen sie sich an den bedingungen der Entgeltordnung halten?

--- Zitat von: Albusiju am 19.12.2020 14:06 ---Die auszübende Tätigkeit ist eben keine E12. Jeder mit Hochschulabschluss (uni, Master) wäre mind. in die E15 gekommen.

--- End quote ---
Noch seltsamer.
Wenn also jeder mit Hochschulabschluss (uni, Master) E15 erhalten würde, so würde jeder andere E14 erhalten.
Sofern man sich an das Tarifrecht hält (halten muss).
Und die anderen würden dann AT Verträge bekommen?!

Wenn du dir also sicher bist, dass die Stelle eine E15er Stelle ist, dann trete diese Stelle an und klage deine E14 Bezahlung ein.

Albusiju:
Soe dürfen gewiss nicht frei würfeln. Ich kann das aber in der Tiefe hier nicht ausschmücken. Sorry.

aber E14 ohne einschlägige Erfahrung = Stufe 1 = 4.419 Euro.
E 12 Stufe 6 = 5.750. (Tabellenentgelt 2021)
Die Frage ist also auch, wie man dann in der 14 unter den Voraussetzungen mind. auf das Entgelt der 12/6 käme. Geht das überhaupt? Bewerberlage war ok, war jetzt also nicht der einzige Bewerber. Ich müsst (rein aus finanzieller Sicht) mind 14/5 bekommen um nicht schlechter gestellt zu sein als 12/6.

Spid:
Einschlägige Berufserfahrung liegt aber auch für die E12 nicht vor. Der AG hätte sein Ermessen hinsichtlich der Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung bei Einstellung ausgeübt und wäre auch bei einem Eingruppierungsirrtum daran gebunden.

Albusiju:
Vielleicht interpretier ich in deine Aussage zu viel rein, aber bedeutet dies letztlich, dass bei Anerkennung förderlicher Zeiten bis hin zu Stufe 6, diese Anerkennung für einen E14 nicht abgeschlagen werden könnte? Es bleibt ja ein und die selbe Stelle.

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