Autor Thema: Leitung Eingruppierung TV-L/AT  (Read 3851 times)

Albusiju

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Leitung Eingruppierung TV-L/AT
« am: 19.12.2020 13:20 »
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:
Ich habe mich auf eine obere Leitungsstelle beworben, war erfolgreich und habe das Angebot bekommen die Stelle anzutreten. Die Stelle war nach keiner EG ausgeschrieben und das Gehalt wird verhandelt. Lediglich im Bewerbungsschreiben sollte man die Gehaltswünsche mitteilen. Diese habe ich zum Einstieg mit 85 k Euro beziffert, unabhängig der Möglichkeiten, wie man da hinkommt. Habe mich da ung. von der EG 15/6 ausgehend orientiert.
Ich habe ein Dipl (Fh) und für die Stelle keine einschlägige Berufserfahrung. Bin derzeit auf einer anderen Stelle in der E11 eingruppiert.
Anbieten wollen sie mir (da aus ihrer Sicht) derzeit kohletechnisch und mit meinen Voraussetzungen nicht mehr rauszoholen sei: E12/5 oder 6. Mit der 6 läge das etwa 13 k Euro unter der Summe die ich angegeben habe. Abgesehen davon sehe ich ein klares Missverhältnis zwischen Aufgaben/Verantwortung und dieser Bezahlung.
Seht ihr, unter den gegebenen Voraussetzungen Möglichkeiten weiter nach oben zu rutschen? AT-Vertrag sei wohl schwierig. Gibt es da besondere Bedingungen?
Eure Hilfe wäre super. Danke im Voraus!

Spid

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Antw:Leitung Eingruppierung TV-L/AT
« Antwort #1 am: 19.12.2020 13:25 »
Wenn die auszuübende Tätigkeit zur Eingruppierung in E12 führt, dann ist das so. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Der Tarifvertrag legt aber lediglich Mindestarbeitsbedingungen fest.

Albusiju

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Antw:Leitung Eingruppierung TV-L/AT
« Antwort #2 am: 19.12.2020 14:06 »
Die auszübende Tätigkeit ist eben keine E12. Jeder mit Hochschulabschluss (uni, Master) wäre mind. in die E15 gekommen.
Es geht um die Mit-Leitung und strategieche Weiterwnticklung einer Einrichtung mit etwa 120 MitarbeiterInnen.

Spid

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Antw:Leitung Eingruppierung TV-L/AT
« Antwort #3 am: 19.12.2020 14:10 »
Da die Eingruppierung - wie ausgeführt - nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht, ist das mutmaßlich unzutreffend.

Albusiju

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Antw:Leitung Eingruppierung TV-L/AT
« Antwort #4 am: 19.12.2020 14:21 »
Es ist hier anders. Das dies rechtlich so sein mag, versteh ich. Trifft hier so aber nicht zu. Führt dann an dieser Stelle zu weit... Trotzdem danke

Spid

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Antw:Leitung Eingruppierung TV-L/AT
« Antwort #5 am: 19.12.2020 14:25 »
Da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, ist die Eingruppierung, die sich rechtlich ergibt, auch jene, die sich tatsächlich ergibt. Der Umstand, daß TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, ist im Tarifregime des TV-L ein stets gültiges Verum.

WasDennNun

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Antw:Leitung Eingruppierung TV-L/AT
« Antwort #6 am: 19.12.2020 16:43 »
Es ist hier anders. Das dies rechtlich so sein mag, versteh ich. Trifft hier so aber nicht zu. Führt dann an dieser Stelle zu weit... Trotzdem danke
Seltsame Aussage!
Also dürfen die frei nach Wunsch ihre Bezahlung auswürfeln, oder müssen sie sich an den bedingungen der Entgeltordnung halten?
Die auszübende Tätigkeit ist eben keine E12. Jeder mit Hochschulabschluss (uni, Master) wäre mind. in die E15 gekommen.
Noch seltsamer.
Wenn also jeder mit Hochschulabschluss (uni, Master) E15 erhalten würde, so würde jeder andere E14 erhalten.
Sofern man sich an das Tarifrecht hält (halten muss).
Und die anderen würden dann AT Verträge bekommen?!

Wenn du dir also sicher bist, dass die Stelle eine E15er Stelle ist, dann trete diese Stelle an und klage deine E14 Bezahlung ein.

Albusiju

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Antw:Leitung Eingruppierung TV-L/AT
« Antwort #7 am: 19.12.2020 17:16 »
Soe dürfen gewiss nicht frei würfeln. Ich kann das aber in der Tiefe hier nicht ausschmücken. Sorry.

aber E14 ohne einschlägige Erfahrung = Stufe 1 = 4.419 Euro.
E 12 Stufe 6 = 5.750. (Tabellenentgelt 2021)
Die Frage ist also auch, wie man dann in der 14 unter den Voraussetzungen mind. auf das Entgelt der 12/6 käme. Geht das überhaupt? Bewerberlage war ok, war jetzt also nicht der einzige Bewerber. Ich müsst (rein aus finanzieller Sicht) mind 14/5 bekommen um nicht schlechter gestellt zu sein als 12/6.

Spid

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Antw:Leitung Eingruppierung TV-L/AT
« Antwort #8 am: 19.12.2020 17:27 »
Einschlägige Berufserfahrung liegt aber auch für die E12 nicht vor. Der AG hätte sein Ermessen hinsichtlich der Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung bei Einstellung ausgeübt und wäre auch bei einem Eingruppierungsirrtum daran gebunden.

Albusiju

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Antw:Leitung Eingruppierung TV-L/AT
« Antwort #9 am: 19.12.2020 17:32 »
Vielleicht interpretier ich in deine Aussage zu viel rein, aber bedeutet dies letztlich, dass bei Anerkennung förderlicher Zeiten bis hin zu Stufe 6, diese Anerkennung für einen E14 nicht abgeschlagen werden könnte? Es bleibt ja ein und die selbe Stelle.

Spid

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Antw:Leitung Eingruppierung TV-L/AT
« Antwort #10 am: 19.12.2020 17:35 »
Nein, es bedeutet, wenn der AG Dich eingestellt hat und bei der Einstellung förderliche Zeiten von x Jahren bei der Stufenzuordnung berücksichtigt hat, hat er sein diesbezügliches Ermessen ausgeübt und ist daran gebunden, auch wenn bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage festgestellt wird, daß Du nicht in E12 sondern in E14 eingruppiert bist.

Albusiju

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Antw:Leitung Eingruppierung TV-L/AT
« Antwort #11 am: 19.12.2020 17:47 »
Ja, ich meinte das Gleiche, nur ohne Klage ;-)
Danke erst einmal für den Tipp. Das hilft. Die Frage ist, ob man sich/ich mich „traue“ diesen Weg zu gehen.
Da ich damit bisher keinerlei Erfahrung habe. Ist das ein aufwendiges Procedere?

Spid

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Antw:Leitung Eingruppierung TV-L/AT
« Antwort #12 am: 19.12.2020 17:59 »
Eine Eingruppierungsfeststellungsklage ist nicht aufwendiger als jede andere Feststellungsklage vor einem ArbG, der Schwierigkeitsgrad liegt aber vergleichsweise hoch.

WasDennNun

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Antw:Leitung Eingruppierung TV-L/AT
« Antwort #13 am: 19.12.2020 18:27 »
Ist es eine Höhergruppierung bei dem gleichem AG?
(in welcher Stufe bist du in der EG11?)
Bei einer Höhergruppierung würdest du von EG11 Stufe 5 oder 6, in die EG14 Stufe 5 kommen.
Genauso wie du in die Stufe 5 der EG12 kommen würdest.
Die Stufe 6 könnte man dir nur via Zulage nach §16.5. gewähren.

Wenn es eine Einstellung beim neuem AG ist und die Stelle tatsächlich eine EG15 ist, dann hättest du Anspruch auf die EG14S1, der Rest rein vom Willen des AG abhängig, gleiches gilt für die EG12 Einstellung.

Sofern du ausreichend Zeiten gearbeitet hast, könnte der AG jedoch dir förderliche Zeiten anerkennen, wenn er also dir sie bis zur Stufe 5/6 bei der EG12 anerkennt, dann kann er es genauso bei der EG14.

Also ich würde an deiner Stelle einfach mal die Einstellung annehmen, sofern du halt die Stufe 5/6 "geschenkt" bekommst. Dann mich kundig machen, ob der AG sich bzgl. der EG irrt und nach der Probezeit entsprechend das höhere Entgelt einfordern.

Albusiju

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Antw:Leitung Eingruppierung TV-L/AT
« Antwort #14 am: 19.12.2020 19:18 »
Ist der gleiche AG. Zum Zeitpunkt der Aufnahme d Tätigkeit bin ich seit 2 Monaten E11/4. Wird ein komplett neuer Vertrag mit neuen Konditionen (bspw. Befristung mit Mglk der Wiederbestellung usw.)
Kann man das höhere Entgelt nach Einstellung auch mit Antrag auf Höhergruppierung versuchen einzufordern oder muss es direkt die Klage sein?