Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Entfall der Dienstpflicht mit Einarbeitungsverpflichtung vom 16.12.20-10.1.21
Öffi:
Hallo zusammen,
wer ist in noch betroffen und hat wegen §10 AGO das Verbot Homeoffice zu machen, so dass er zum "einarbeiten" gezwungen wurde?
Ich habe keinen Urlaub mehr und darf nicht ins Homeoffice, also muss ich 13 Tage "einarbeiten" in 2021.
Freue mich über Rückmeldungen!
Spid:
TB haben ohnehin keine Dienstpflicht - und wenn der AG die angebotene Arbeitsleistung nicht abnimmt, gerät er in Annahmeverzug.
Öffi:
Hallo Spid,
Arbeitsleistung habe ich angeboten. Daraufhin wurden mir arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht, wenn ich am Arbeitsplatz erscheine.
Interessanter Aspekt: Ich habe keine Dienstpflicht, sondern meine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen? (Ich bin Arbeitnehmerin und nicht verbeamtet)
Spid:
Du hast eine Verpflichtung zur Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte.
Dem AG die Arbeitsleistung schriftlich anbieten und ihm mitteilen, daß er in Annahmeverzug gerät, sofern er sie nicht annimmt.
RsQ:
--- Zitat von: Öffi am 19.12.2020 15:37 ---Arbeitsleistung habe ich angeboten. Daraufhin wurden mir arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht, wenn ich am Arbeitsplatz erscheine.
--- End quote ---
... WHAT? :o
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