Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Entfall der Dienstpflicht mit Einarbeitungsverpflichtung vom 16.12.20-10.1.21
WasDennNun:
--- Zitat von: Öffi am 19.12.2020 15:37 ---Arbeitsleistung habe ich angeboten. Daraufhin wurden mir arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht, wenn ich am Arbeitsplatz erscheine.
--- End quote ---
Die da wären, Kündigung weil du deine Arbeitsleistung erbringen wolltest ?
hihi
echt schrullig diese hilflosen Personalerdepperl
RsQ:
--- Zitat von: WasDennNun am 19.12.2020 16:47 ---Die da wären, Kündigung weil du deine Arbeitsleistung erbringen wolltest ?
--- End quote ---
DAS wäre wirklich mal ein lustiger Fall ...
Spid:
Man könnte auch den AG abmahnen, weil er seiner Beschäftigungspflicht nicht nachkommt...
clarion:
:o :o :o
Was sagt denn der Personalrat? Vermutlich nichts, weil sie vor Lachen hilflos am Boden liegen und nach Luft schnappen, ob der Absurdität.
Doso:
Sollte sich doch eine Lösung finden irgendwie. Vielleicht dann mit Urlaub aus nächstem Jahr und evtl. Überstunden verrechnen lassen.
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