Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Entfall der Dienstpflicht mit Einarbeitungsverpflichtung vom 16.12.20-10.1.21

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WasDennNun:

--- Zitat von: Öffi am 19.12.2020 15:37 ---Arbeitsleistung habe ich angeboten. Daraufhin wurden mir arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht, wenn ich am Arbeitsplatz erscheine.

--- End quote ---
Die da wären, Kündigung weil du deine Arbeitsleistung erbringen wolltest ?
hihi
echt schrullig diese hilflosen Personalerdepperl

RsQ:

--- Zitat von: WasDennNun am 19.12.2020 16:47 ---Die da wären, Kündigung weil du deine Arbeitsleistung erbringen wolltest ?

--- End quote ---

DAS wäre wirklich mal ein lustiger Fall ...

Spid:
Man könnte auch den AG abmahnen, weil er seiner Beschäftigungspflicht nicht nachkommt...

clarion:
 :o :o :o

Was sagt denn der Personalrat? Vermutlich nichts, weil sie vor Lachen hilflos am Boden liegen und nach Luft schnappen, ob der Absurdität.

Doso:
Sollte sich doch eine Lösung finden irgendwie. Vielleicht dann mit Urlaub aus nächstem Jahr und evtl. Überstunden verrechnen lassen.

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