Hallo, Allerseits,
ich hänge mich hier mal dran. Ich lese hier im Forum schon ewig mit, war aber schon so lange nicht mehr angemeldet, dass ich sogar meinen Benutzernamen vergessen habe.
Ich frage mich, ob Öffi aus Bayern ist. Wir haben von unserem Finanzministerium ein entsprechendes Schreiben erhalten, wonach ab 16.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 der Dienst entfällt. Eingearbeitet werden muss die Zeit unter bestimmten Umständen.
Begründet wird das Ganze mit §5 Abs. 3 Arbeitszeitverordnung. Danach kann die Staatsregierung bei besonderen Anlässen anordnen, dass an einzelnen Arbeitstagen der Dienst ganz oder teilweise entfällt und die ausfallende Arbeitszeit einzuarbeiten ist.
§13 a. a. O. bestimmt, dass die vorstehende(n) Regelung (en) auf die Arbeitnehmer des FS Bayern übertragen werden, soweit sie in Dienststellen tätig sind, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, und soweit tarifvertraglichen Vereinbarungen nicht entgegenstehen.