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[BY] Beamtenstatusgesetz §22 Absatz 2 Satz 2

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muesli2:
Hallo zusammen,

Ich habe noch eine Frage. Aktuell bin ich A8, Erfahrungsstufe 5, Dienstherr Freistaat Bayern.
Sollte ich das Studium beginnen als Anwärter im gD mit A9 Anwärter Besoldung verliere ich meine Erfahrungsstufe 5 und beginne wieder mit Stufe 1.Laut BBG bzw Laufbahnverordnung habe ich gelesen, dass dies so ist, oder gibt es noch entsprechende Ausnahme, welche eine (anteilige) Anerkennung der bisherigen Erfahrungsstufe regelt?

Vielen Dank für eure Hilfe.

VG Muesli2

Kleeblatt:
Welches Gesetz ist bitte das BBG?
Und wo soll das  im Leistungslaufbahngesetz (LlbG) stehen?

FGL:

--- Zitat von: Kleeblatt am 20.12.2020 11:46 ---Welches Gesetz ist bitte das BBG?
--- End quote ---
Aus dem Kontext schließe ich mal: Bayerisches Beamtengesetz.

newT:
Hallo muesli2,

ich denke diese Broschüre kann dir weiterhelfen: http://www.dienstrecht.bayern.de/gesetz/erlaeuterungen/stufenfestsetzung.pdf

Vereinfacht gesagt findet zum Zeitpunkt deines Einstiegs in die 3. QE mit erstmaligen Anspruch auf Grundgehalt, also nach deinem Studium, eine neue Stufenfestsetzung statt. Dann wird ausgehend von ersten Stufe (aktuell Stufe 2 bei A9) alle Zeiten, die einem Beamtenverhältnis mit Anspruch auf Grundgehalt absolviert wurden, als Erfahrung anerkannt. Sprich deine Zeiten als Beamter auf Probe/Lebenszeit in der 2. QE sollten voll anerkannt werden.

Also als Beispiel wenn du zum 01.01.2014 als Beamter auf Probe in der 2. QE ernannt wurdest und das Studium als Anwärter zum 01.01.2021 in Vollzeit beginnen würdest, würden dir 7 Jahre als Erfahrung angerechnet werden. Und du würdest nach dem Studium nach heutigem Stand in A9 Stufe 5 beginnen.

Woher stammt deine Info, dass man wieder auf der untersten Stufe beginnen würde?

muesli2:
Hallo zusammen,

Vielen Dank für eure Antworten. Ich muss meine Anfrage noch einmal etwas konkretisieren.
Ich bin Landesbeamter, A8, Stufe 5, 2 QE, ehemals mD. Der Dienstherr ist der Freistaat Bayern. Ich habe die Zusage, bei der SVFLG (bundesunmittelbare Körperschaft mit Selbstverwaltung) ein Studium für den gD am 1.10.2021 absolvieren zu können.
BBG ist die amtliche Abkürzung für das Bundesbeamtengesetz. Meine Frage: Verliere ich meine Erfahrungsstufe und muss wieder bei der Erfahrungsstufe 1 nach erfolgreichen Abschluss des Studiums beginnen oder gibt es nach dem BBG bzw.nach der Bundeslaufbahnverordnung.

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