Autor Thema: Wechsel Landesbetriebe/Autobahn GmbH, steuerliche Behandlung unständiger Bezüge  (Read 2181 times)

Pan Tau

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Guten Morgen allerseits,

im Zusammenhang mit dem Übergang von den Landesbetrieben zur Autobahn GmbH sorgt derzeit ein Schreiben der Besoldungsstellen für helle Aufregung unter den Wechselwilligen. Gewisse Lohnbestandteile, wie Zulagen für den Betriebsdienst, werden bei den Landesbetrieben gewöhnlich nicht mit dem Gehalt des jeweiligen Monats ausgezahlt, sondern zeitverzögert. Diese Praxis ist meines Erachtens korrekt, da die Gehaltszahlung ja am Letzten Werktag des Monats erfolgt und der Besoldungsstelle die unständigen Bezüge zumindest für den Zahltag und etwaig noch darauf folgende Arbeitstage ja noch gar nicht bekannt sein können.

Daraus ergibt sich die Konstellation, dass durch die Besoldungsstellen eine noch in 2020 erbrachte Arbeitsleistung erst mit einer Gehaltsabrechnung im Frühjahr 2021 ausgezahlt wird. Hieraus resultiere nach dem Schreiben, dass die besagte Gehaltsabrechnung über eine 2. Steuerkarte nach Steuerklasse VI abgerechnet werden müsse, da die 1. Steuerkarte ja durch den neuen Arbeitgeber, die Autobahn GmbH besetzt sei.

Würde man bei einer derartigen Konstellation die "zu viel" gezahlten Steuern beim Jahresausgleich wieder erlangen, oder darf der Finanzminister sich hier über die Mehreinnahmen freuen?

Spid

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Dämlichste Frage ever!

Isie

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Überflüssigste Feststellung ever!

Ungewöhnliche Konstellation. Also warum sollte man nicht in einem Forum fragen, wenn eine Verunsicherung da ist?

Gerda Schwäbel

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Ich bin mir übrigens sehr sicher, dass es bei der Anwendung der Steuerklasse 6 auf die Nachzahlung nicht zu "zu viel gezahlten Steuern" kommen wird. Die in diesem Fall vorgeschriebene Einkommensteuerveranlagung wird also eher dazu führen, dass Einkommensteuer für die Nachzahlung nacherhoben wird. Der Steuerabzug in Steuerklasse 6 ist zwar hoch, aber schon seit vielen Jahren nicht mehr so hoch, dass die Einkommensteuerveranlagung regelmäßig zu einer Erstattung führen würde.

PanTau, wenn Sie mir
- Ihre Steuerklasse,
- Ihr gerundetes monatliches Brutto und
- die ungefähre steuerpflichtige Nachzahlung für November und Dezember
mitteilen, dann belege ich meine Behauptung mit ein paar Zahlen.

Ist in dem Schreiben Ihrer Besoldungsstelle wirklich von " 2. Steuerkarte" die Rede?

       

Pan Tau

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@Gerda Schwäbel
Ich persönlich bin davon gar nicht betroffen- das ist offenbar ein Problem, welches die Mitarbeiter der Autobahnmeistereien haben, da dort viel mit Zulagen (Winterdienst, Nachtarbeit etc.) gearbeitet wird. Es interessierte mich nur, da ein riesiger Shitstorm incl. anwaltlicher Drohungen durch Gewerkschafter durch die Verwaltung fegte, und ich mich hier noch einmal rückversichern wollte, bevor ich in der Diskussion Falschbehauptungen aufstelle. Die betroffene Personengruppe bezieht i.M. Gehälter von etwa 3300 Euro brutto. Die unständigen Bezüge dürften sich derzeit auf etwa 400 Euro/Monat belaufen. Wenn ich in den Steuerrechner gehe, dann würden da bei Steuerklasse VI tatsächlich gerade einmal 45 Euro an Steuern p.M. fällig- Ihre Einschätzung, dass am Ende sogar eine Nachzahlung möglich ist, könnte also zutreffen. In dem Schreiben war tatsächlich die Rede von einer 2. Steuerkarte!

Gerda Schwäbel

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Danke PanTau für die zusätzlichen Informationen.
Für 400 Euro/Monat fallen 2021 in Steuerklasse 6 tatsächlich knapp 45  Euro Lohnsteuer an. Dagegen beträgt die Differenz der anfallenden Lohnsteuer zwischen einem Monatsentgelt von 3.200 Euro und 3.600 Euro in Steuerklasse 3 rund 83 Euro und in Steuerklasse 1 bzw. 4 rund 105 Euro. Also kein Grund für irgendwelche Aufregungen und Drohgebärden. (Es ist zwar Jahrzehnte her, dass ich zuletzt dienstlich mit der Straßenbauverwaltung zu tun hatte, aber ich könnte mir vorstellen, dass ein nicht unerheblicher Teil der 400 Euro sowieso steuerfrei ist.)