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Wechsel Landesbetriebe/Autobahn GmbH, steuerliche Behandlung unständiger Bezüge
Pan Tau:
@Gerda Schwäbel
Ich persönlich bin davon gar nicht betroffen- das ist offenbar ein Problem, welches die Mitarbeiter der Autobahnmeistereien haben, da dort viel mit Zulagen (Winterdienst, Nachtarbeit etc.) gearbeitet wird. Es interessierte mich nur, da ein riesiger Shitstorm incl. anwaltlicher Drohungen durch Gewerkschafter durch die Verwaltung fegte, und ich mich hier noch einmal rückversichern wollte, bevor ich in der Diskussion Falschbehauptungen aufstelle. Die betroffene Personengruppe bezieht i.M. Gehälter von etwa 3300 Euro brutto. Die unständigen Bezüge dürften sich derzeit auf etwa 400 Euro/Monat belaufen. Wenn ich in den Steuerrechner gehe, dann würden da bei Steuerklasse VI tatsächlich gerade einmal 45 Euro an Steuern p.M. fällig- Ihre Einschätzung, dass am Ende sogar eine Nachzahlung möglich ist, könnte also zutreffen. In dem Schreiben war tatsächlich die Rede von einer 2. Steuerkarte!
Gerda Schwäbel:
Danke PanTau für die zusätzlichen Informationen.
Für 400 Euro/Monat fallen 2021 in Steuerklasse 6 tatsächlich knapp 45 Euro Lohnsteuer an. Dagegen beträgt die Differenz der anfallenden Lohnsteuer zwischen einem Monatsentgelt von 3.200 Euro und 3.600 Euro in Steuerklasse 3 rund 83 Euro und in Steuerklasse 1 bzw. 4 rund 105 Euro. Also kein Grund für irgendwelche Aufregungen und Drohgebärden. (Es ist zwar Jahrzehnte her, dass ich zuletzt dienstlich mit der Straßenbauverwaltung zu tun hatte, aber ich könnte mir vorstellen, dass ein nicht unerheblicher Teil der 400 Euro sowieso steuerfrei ist.)
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