Autor Thema: Bachelor Professional  (Read 9092 times)

Flügge

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Bachelor Professional
« am: 21.12.2020 08:21 »
Hat schon jemand Erfahrungen damit gesammelt, dass bzw. ob man den Lehrgang zum Verwaltungsfachwirt (AII) zum "Bachelor Professional" deklarieren lassen kann (analog der Meisterprüfung im Handwerk).

Diese Regelung wurde zum 01.01.2020 eingeführt und soll der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung Ausdruck verleihen.

Spid

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Antw:Bachelor Professional
« Antwort #1 am: 21.12.2020 08:30 »
Ebensowenig wie der Postwagenschubser durch die Bezeichnung Manager of Pushcart Mail Distribution oder der Pförtner durch die Bezeichnung Senior Physical Access Manager aufgewertet wird, führt die Bezeichnung Bachelor Professional zur Gleichwertigkeit mit akademischen Abschlüssen. Warum sollte man also etwas tun, das die Absolventen bestenfalls der Lächerlichkeit preisgibt?

Lou

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Antw:Bachelor Professional
« Antwort #2 am: 21.12.2020 08:42 »
Ich vermute, dass einige der Bachelor Professionals sich aufgrund dieser Bezeichnung erhoffen, die Zulassungsvoraussetzung für ein Masterstudium zu erfüllen.

Dienstbeflissen

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Antw:Bachelor Professional
« Antwort #3 am: 21.12.2020 13:18 »
Ist ja im Ausland auch so.

ike

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Antw:Bachelor Professional
« Antwort #4 am: 21.12.2020 13:19 »
Hat schon jemand Erfahrungen damit gesammelt, dass bzw. ob man den Lehrgang zum Verwaltungsfachwirt (AII) zum "Bachelor Professional" deklarieren lassen kann (analog der Meisterprüfung im Handwerk).

Diese Regelung wurde zum 01.01.2020 eingeführt und soll der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung Ausdruck verleihen.

Für was?

FGL

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Antw:Bachelor Professional
« Antwort #5 am: 21.12.2020 13:34 »
Ebensowenig wie der Postwagenschubser durch die Bezeichnung Manager of Pushcart Mail Distribution oder der Pförtner durch die Bezeichnung Senior Physical Access Manager aufgewertet wird [...]
Herrlich! ;D

Flügge

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Antw:Bachelor Professional
« Antwort #6 am: 21.12.2020 14:26 »
Hat schon jemand Erfahrungen damit gesammelt, dass bzw. ob man den Lehrgang zum Verwaltungsfachwirt (AII) zum "Bachelor Professional" deklarieren lassen kann (analog der Meisterprüfung im Handwerk).

Diese Regelung wurde zum 01.01.2020 eingeführt und soll der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung Ausdruck verleihen.

Für was?


1. Bewerbungsverfahren im Ausland
2. Weil in der Diensstelle großen Wert auf solche Bezeichnungen gelegt wird, modernes Dienstleistungsunternehmen  :P

Spid

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Antw:Bachelor Professional
« Antwort #7 am: 21.12.2020 14:36 »
Im Ausland interessiert sich niemand dafür, welchen Wert die Bundesregierung einem Abschluss zuweist.

Wenn Wert auf solche Bezeichnungen gelegt wird, spricht das nicht für ein modernes Was-auch-immer, sondern eher für ein bedauernswertes Relikt aus der Ära der Generaldirektoren.

CmdrMichael

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Antw:Bachelor Professional
« Antwort #8 am: 21.12.2020 17:11 »
Im Ausland interessiert sich niemand dafür, welchen Wert die Bundesregierung einem Abschluss zuweist.

Kann schon von Interesse sein, wenn auch nicht unbedingt die Einschätzung der Bundesregierung maßgeblich ist. Wenn man sich im Ausland auf eine Bachelorstelle bewirbt, wird die ausländische Stelle mit einem "Verwaltungsfachwirt (AII)" oder einem Abschluss als Meister nichts anfangen können. Da wird man dann vielleicht sogar schon von der Personalstelle einfach aussortiert, weil im Lebenslauf nirgendwo etwas mit "Bachelor" steht.
Da würde dann eine Bescheinigung einer deutschen Stelle (Kultusministerium?), dass der "Verwaltungsfachwirt (AII)" einem Bachelor Professional entspricht, bzw. dem akademischen Bachelor gleichwertig ist, dem Bewerber sicherlich helfen.

Umgekehrt hatten wir den Fall schon ein paar Mal, dass unsere Behörde vom (deutschen) Bewerber, eine Bestätigung vom Kultusministerium haben wollte, ob der ausländische ("komische") Masterabschluss des Bewerbers auch hier anerkannt wird.

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Antw:Bachelor Professional
« Antwort #9 am: 21.12.2020 17:22 »
Ich sehe auch gar kein Problem. In den USA hat doch auch jeder Einzelhandelskaufmann nen Bachelor in Business von nem Community College und wüsste nicht das sich jemand darüber aufregt.
 
Am Ende zählt nur was man kann und was jemand anderes bereit ist dafür zu bezahlen. Ob man nun ein Gummibärabschluss oder was auch immer hat.

Spid

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Antw:Bachelor Professional
« Antwort #10 am: 21.12.2020 17:48 »
Im Ausland interessiert sich niemand dafür, welchen Wert die Bundesregierung einem Abschluss zuweist.

Kann schon von Interesse sein, wenn auch nicht unbedingt die Einschätzung der Bundesregierung maßgeblich ist. Wenn man sich im Ausland auf eine Bachelorstelle bewirbt, wird die ausländische Stelle mit einem "Verwaltungsfachwirt (AII)" oder einem Abschluss als Meister nichts anfangen können. Da wird man dann vielleicht sogar schon von der Personalstelle einfach aussortiert, weil im Lebenslauf nirgendwo etwas mit "Bachelor" steht.
Da würde dann eine Bescheinigung einer deutschen Stelle (Kultusministerium?), dass der "Verwaltungsfachwirt (AII)" einem Bachelor Professional entspricht, bzw. dem akademischen Bachelor gleichwertig ist, dem Bewerber sicherlich helfen.

Umgekehrt hatten wir den Fall schon ein paar Mal, dass unsere Behörde vom (deutschen) Bewerber, eine Bestätigung vom Kultusministerium haben wollte, ob der ausländische ("komische") Masterabschluss des Bewerbers auch hier anerkannt wird.

Das Unvermögen deutscher öffentlicher AG, ausländische Bildungsabschlüsse einordnen zu können, sollte man nicht verallgemeinern. Weder besteht ein solches verbreitet bei privaten AG in DEU noch verbreitet bei privaten oder öffentlichen AG im Ausland.

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Antw:Bachelor Professional
« Antwort #11 am: 21.12.2020 18:06 »
Für die Verbeamtung sind die Bildungsvorraussetzungen starr und es bedarf zwingend Abschlüsse wo Master/Bachelor drauf steht. Da genügt dann auch ein MA/BA von einer 0815 Uni auf der USA, deren Absolventen das gleiche drauf haben wir nen Einzelhandelskaufmann in Deutschland. Soviel zur Einordnung von Abschlüssen.

Das ganze ist ein Zopf der abgeschnitten gehört.

Spid

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« Antwort #12 am: 21.12.2020 18:29 »
Das trifft aber eben nur auf Community und Junior Colleges sowie nicht entsprechend als Higher Education akkreditierte Universities zu - und die genügen alle drei nicht für die Verbeamtung im gehobenen bzw. höheren Dienst. Es handelt sich dann nämlich nur um Hochschulzugangsberechtigungen - wie der Meister eben auch, ganz gleich, wie man das eine oder andere benennt.

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Antw:Bachelor Professional
« Antwort #13 am: 21.12.2020 18:47 »
Und ein einjähriger Master an einer 0815 Uni aus den USA, der dort entsprechend nach nationalem Recht akkreditiert ist genügt für die Verbeamtung im höheren Dienst.

Im EU-Bereich wird es noch einfacher und teilw. absurder.

Spid

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Antw:Bachelor Professional
« Antwort #14 am: 21.12.2020 19:10 »
Ein einjähriger Master an einer akkreditierten 08/15-Uni in Deutschland doch auch - wo ist da jetzt Dein Punkt?