Im Ausland interessiert sich niemand dafür, welchen Wert die Bundesregierung einem Abschluss zuweist.
Kann schon von Interesse sein, wenn auch nicht unbedingt die Einschätzung der Bundesregierung maßgeblich ist. Wenn man sich im Ausland auf eine Bachelorstelle bewirbt, wird die ausländische Stelle mit einem "Verwaltungsfachwirt (AII)" oder einem Abschluss als Meister nichts anfangen können. Da wird man dann vielleicht sogar schon von der Personalstelle einfach aussortiert, weil im Lebenslauf nirgendwo etwas mit "Bachelor" steht.
Da würde dann eine Bescheinigung einer deutschen Stelle (Kultusministerium?), dass der "Verwaltungsfachwirt (AII)" einem Bachelor Professional entspricht, bzw. dem akademischen Bachelor gleichwertig ist, dem Bewerber sicherlich helfen.
Umgekehrt hatten wir den Fall schon ein paar Mal, dass unsere Behörde vom (deutschen) Bewerber, eine Bestätigung vom Kultusministerium haben wollte, ob der ausländische ("komische") Masterabschluss des Bewerbers auch hier anerkannt wird.