In der Regel lohnt sich ein Wechsel in das Beamtenverhältnis umso weniger, je später dieser erfolgt und erst Recht in Verbindung mit dem Status "unverheiratet und kinderlos". Dann entfallen nämlich spürbare Zulagen.
Mich wundert es schon sehr, dass Dir im Alter von 43 Jahren (also mit Vollendung des 42. Lebensjahres i.S. § 48 LHO BW bzw. Überschreitung der erstmaligen Altersgrenze) noch die Verbeamtung angeboten wird. Dies wäre nur möglich, wenn ein besonderer Mangel im auszuübenden Amt bzw. ein erhöhtes Interesses des Dienstherrn an der Verbeamtung gegeben ist und/oder anrechenbare Zeiten aus dem Grund-/Ersatzdienst anrechenbar sind.
Mich bestätigt derartiges immer mehr, dass vielleicht auch wegen mittelbaren finanziellen Auswirkungen durch die Pandemie versucht wird, mittel-/langfristig die Personalkosten zu drücken, indem noch versucht wird, "kostenintensivere" Tarifbeschäftigte in das "kostengünstigere" Beamtenverhältnis zu locken.
Die Pension beträgt maximal 71,75% in Bezug auf den ruhegehaltsfähigen Sold vor der Pensionierung. Ansprüche aus anderen Versorgungssystemen (z. B gesetzliche Rentenversicherung und VBL) werden bis dahin angerechnet und die Pension entsprechend gekürzt.