Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Verbeamtung ja oder nein?
maexx:
Hallo zusammen,
Ich stehe zur Zeit vor der Entscheidung ( Verbeamtung ja oder nein).
Ich bin im öffentlichen Dienst Baden Württemberg und derzeit in EG 9b eingestuft.
Wenn ich mich verbeamten lasse würde ich zunächst in die A7 eingruppiert werden. Danach A8 und im Anschluss Verbeamtung auf Lebenszeit und in die A9 (vermutlich Endstufe A9 Stufe 10 bei Pension mit 67).
Was meint ihr dazu? Ich bin 43 Jahre alt (keine Kinder, keine Frau) und bin seit ca. 10 Jahren im öffentlichen Dienst.
Hab mir 2 Angebote bei der PKV eingeholt (388 Euro sowie 355 Euro).
Was soll ich tun? Was würdet ihr tun? Verbeamtung ja oder nein? Lohnt es sich noch?
Freu mich auf Antworten
WasDennNun:
Ja, wenn dir lebenslange Sicherheit wichtig ist.
Nein, wenn dir die freie Wahl deiner Arbeitsumgebung wichtig ist.
maexx:
Die Frage ist eher ob es sich generell speziell auf die Pension gesehen noch lohnen würde :)
Tagelöhner:
In der Regel lohnt sich ein Wechsel in das Beamtenverhältnis umso weniger, je später dieser erfolgt und erst Recht in Verbindung mit dem Status "unverheiratet und kinderlos". Dann entfallen nämlich spürbare Zulagen.
Mich wundert es schon sehr, dass Dir im Alter von 43 Jahren (also mit Vollendung des 42. Lebensjahres i.S. § 48 LHO BW bzw. Überschreitung der erstmaligen Altersgrenze) noch die Verbeamtung angeboten wird. Dies wäre nur möglich, wenn ein besonderer Mangel im auszuübenden Amt bzw. ein erhöhtes Interesses des Dienstherrn an der Verbeamtung gegeben ist und/oder anrechenbare Zeiten aus dem Grund-/Ersatzdienst anrechenbar sind.
Mich bestätigt derartiges immer mehr, dass vielleicht auch wegen mittelbaren finanziellen Auswirkungen durch die Pandemie versucht wird, mittel-/langfristig die Personalkosten zu drücken, indem noch versucht wird, "kostenintensivere" Tarifbeschäftigte in das "kostengünstigere" Beamtenverhältnis zu locken.
Die Pension beträgt maximal 71,75% in Bezug auf den ruhegehaltsfähigen Sold vor der Pensionierung. Ansprüche aus anderen Versorgungssystemen (z. B gesetzliche Rentenversicherung und VBL) werden bis dahin angerechnet und die Pension entsprechend gekürzt.
WasDennNun:
Das ist doch nur bisserl Mathematik, dass kann man sich doch ausrechnen.
Worst Case: 30 Jahre Ansprüche sammeln= 3/4 der A9Stufe10 Pension + aktuellen Rente ist das eine.
alternative aktuelle Rentenprogression ist das andere.
(Natürlich inkl. VBL)
Das ist der grobe Daumen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version